Rechtsprechung
   LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Arbeitgeber Darlegungs- und Beweislast

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB
    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Arbeitgeber Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber Stellenbewerbern bei ungeklärter Finanzierung eines Klinikprojektes - Darlegungslast des Aufklärungspflichtigen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Arbeitgeber Darlegungs- und Beweislast

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss auf wirtschaftliche Probleme hinweisen

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss auf finanzielle Probleme hinweisen

Verfahrensgang

  • ArbG Paderborn, 19.05.2004 - 2 Ca 2014/03
  • LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 Sa 1278/04



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04  

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der

    Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht beinhaltet dabei eine Pflicht zur Aufklärung dahin gehend, dass die eine Vertragspartei die andere unaufgefordert über die Umstände informieren muss, die dieser unbekannt, aber für ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Durchführung des Arbeitsverhältnisses erheblich sind (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 50/02 - ZTR 2004, 107; LAG Hamm 14. Januar 2005 - 10 Sa 1278/04 - AuA 2005, 305; Palandt/Heinrichs BGB 64. Aufl. § 242 Rn. 37).
  • LAG München, 08.04.2008 - 6 Sa 678/07  

    Schadensersatz aus vorvertraglichem Verhalten

    Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht beinhaltet dabei eine Pflicht zur Aufklärung dahin gehend, dass die eine Vertragspartei die andere unaufgefordert über die Umstände informieren muss, die dieser unbekannt, aber für ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Durchführung des Arbeitsverhältnisses erheblich sind (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 50/02 - ZTR 2004, 107; LAG Hamm 14. Januar 2005 - 10 Sa 1278/04 - AuA 2005, 305; Palandt/Heinrichs BGB 64. Aufl. § 242 Rn. 37).
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