Rechtsprechung
| LAG Hamm, 23.03.2005 - 4 Ta 705/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zumutbarer Einsatz von 10 % einer Kündigungsabfindung - Unbeachtlichkeit der Verschleierung von Arbeitsentgelt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 115 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 88 Abs. 2 Ziff. 8 Hs. 2 BSHG, § 88 Abs. 3 BSHG
Zumutbarer Einsatz von 10 % einer Kündigungsabfindung - Unbeachtlichkeit der Verschleierung von Arbeitsentgelt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einsatz prozentualen Anteils der Kündigungsschutzabfindung zur Prozessführung auch bei möglicher Verschleierung von Arbeitsentgelt
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zumutbarer Einsatz von 10 % einer Kündigungsabfindung - Unbeachtlichkeit der Verschleierung von Arbeitsentgelt
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 02.09.2004 - 5 Ca 4265/03
- LAG Hamm, 23.03.2005 - 4 Ta 705/04
