Rechtsprechung
   LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung, unzulässige Austauschkündigung, Leiharbeitnehmer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung, unzulässige Austauschkündigung, Leiharbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung, unzulässige Austauschkündigung, Leiharbeitnehmer

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Betriebsbedingte Kündigung, unzulässige Austauschkündigung, Leiharbeitnehmer

Verfahrensgang

  • ArbG Hamm, 24.01.2007 - 3 Ca 964/06
  • LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA-RR 2008, 239



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LAG Hamm, 06.08.2007 - 8 Sa 2311/04  

    Kündigung; betriebsbedingte Gründe; Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz;

    Auch die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts ist dieser Auffassung gefolgt (Urteil vom 24.07.2007 - 12 Sa 320/07; aus dem Schrifttum vgl. etwa KR-Griebeling, 8. Aufl., § 1 KSchG Rz 219).
  • LAG Hamm, 07.04.2008 - 8 (19) Sa 1151/06  

    Kündigung; betriebsbedingte Gründe; freier Arbeitsplatz; Leiharbeitnehmer auf

    In Übereinstimmung mit weiteren Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts (24.07.2007, 12 Sa 320/07; 06.08.2007, 8 Sa 2311/04) steht danach der von einem Leiharbeitnehmer dauerhaft besetzte Arbeitsplatz rechtlich einem freien Arbeitsplatz gleich, welcher zur Vermeidung einer Beendigungskündigung dem zu entlassenden Arbeitnehmer angeboten werden muss, sofern dieser den entsprechenden Arbeitsplatzanforderungen genügt.
  • LAG Niedersachsen, 10.09.2010 - 6 Sa 114/10  

    Rückkehrrecht zur Deutschen Telekom

    Nicht nur unter Berücksichtigung des besondere tariflichen Kündigungsschutzes des Klägers, sondern auch allgemein im Anwendungsbereich von §§ 1 Abs. 2 ff. KSchG ist anerkannt, dass mit Leiharbeitnehmern besetzte Arbeitsplätze als frei im Verhältnis zu zur Kündigung anstehender Stammmitarbeiter anzusehen sind und deshalb die Unwirksamkeit der Kündigung des Stammmitarbeiters bedingen können (vgl. LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07 - NZA-RR 2008, 239 - 242; LAG Hamm, Urteil vom 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08 - siehe Juris; BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 89/08 - DB 2010, 1355 - 1356).
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  • LAG Niedersachsen, 10.09.2010 - 6 Sa 115/10  

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unbegründete Arbeitnehmerklage

    Nicht nur unter Berücksichtigung des besondere tariflichen Kündigungsschutzes des Klägers, sondern auch allgemein im Anwendungsbereich von §§ 1 Abs. 2 ff. KSchG ist anerkannt, dass mit Leiharbeitnehmern besetzte Arbeitsplätze als frei im Verhältnis zu zur Kündigung anstehender Stammmitarbeiter anzusehen sind und deshalb die Unwirksamkeit der Kündigung des Stammmitarbeiters bedingen können (vgl. LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07 - NZA-RR 2008, 239 - 242; LAG Hamm, Urteil vom 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08 - siehe Juris; BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 89/08 - DB 2010, 1355 - 1356).
  • LAG Hamm, 27.05.2011 - 10 Sa 2043/10  

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Fehlende Darlegung

    Die bloße Substituierung von Arbeitnehmern durch Leiharbeitnehmer stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG dar (LAG Hamm 24.07.2007 - 12 Sa 320/07 - NZA-RR 2008, 239; LAG Hamm 21.12.2007 - 4 Sa 1892/06 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81; ErfK/Oetker, a.a.O. § 1 KSchG Rn. 256 m.w.N.).
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