Rechtsprechung
   LAG Hamm, 24.10.1974 - 8 TaBV 53/74   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1974, 1638
  • DB 1975, 111



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LAG Hamm, 17.11.2006 - 10 Sa 1555/06  

    Weiterbeschäftigung eines Betriebsratsmitglieds im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Nach diesen Grundsätzen reicht es somit für die Suspendierung eines Arbeitnehmers bzw. eines Betriebsratsmitglieds nicht aus, dass den vom Arbeitgeber ins Feld geführten Kündigungsgründen "einiges Gewicht" zukommt (LAG Sachsen, Urteil vom 14.04.2000 - NZA-RR 2000, 588; KR/Etzel, § 103 BetrVG Rz. 143; DKK/Bachner, a.a.O., § 103 Rz. 48; Bieback, AuR 1977, 321, 328; andere Auffassung noch: LAG Hamm, Beschluss vom 24.10.1974 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 5 = DB 1975, 111).
  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01  
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  • LAG München, 28.09.2005 - 9 TaBV 58/05  

    Zutrittsrecht zum Betrieb zur Ausübung von Betriebsratstätigkeit

    Auch während eines Verfahrens auf Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes aus dem Betriebsrat gem. § 23 Abs. 1 BetrVG und eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2 BetrVG besteht das Arbeitsverhältnis und das Betriebsrats-amt bis zur rechtskräftigen Entscheidung fort und das Betriebsratsmitglied hat deshalb weiterhin grundsätzlich einen Anspruch auf ungestörte Amtsausübung und damit auf Zutritt zum Betrieb; daran ändert auch ein Hausverbot durch den Arbeitgeber nichts (vgl. Walker, a. a. O. Rz. 16; Fitting u. a., § 103 BetrVG Rz. 44; LAG Hamm DB 1975, 111; LAG Düsseldorf DB 1977, 1053; ArbG Elmshorn AiB 1997, 173; Richardi § 103 BetrVG Rz. 95; Galperin/Löwisch § 103 BetrVG Rz. 35).
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