Rechtsprechung
| LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- potsdam-rechtsanwälte.de
Abmahnung
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 367/05
Abmahnung; Frist
Ein Leistungsantrag auf "Rücknahme" erscheint der Kammer seinem Inhalt nach unklar (so schon LAG Hamm vom 25.05.1993, 4 Sa 11/93; LAG Sachsen-Anhalt vom 19.12.2001, 3 Sa 479/01, jeweils zitiert nach juris). - LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 582/04
Abmahnung; Bestimmtheit; selbständiger Antrag auf "Rücknahme" neben dem Antrag …
Ein Leistungsantrag auf "Rücknahme" erscheint der Kammer seinem Inhalt nach unklar (so schon LAG Hamm vom 25.05.1993, 4 Sa 11/93; LAG Sachsen-Anhalt vom 19.12.2001, 3 Sa 479/01, jeweils zitiert nach juris). - ArbG Herford, 30.10.2003 - 1 Ca 912/02
Betätigung der Zeiterfassung bei Teilnahme an einem Warnsteik
Dazu haben sie die im Betrieb eingesetzten Kontrolleinrichtungen, wie z.B. Stempeluhren, in der üblichen Weise zu bedienen (LAG Hamm vom 25. Mai 1993, 4 Sa 11/93, nicht veröffentlicht; andere Ansicht Arbeitsgericht Braunschweig vom 12. April 1989, 3 Ca 1286/88, nicht veröffentlicht).
- ArbG Bielefeld, 01.03.2006 - 3 Ca 3648/05
Abmahnung und Arbeitskampf
Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von Entscheidungen des Arbeitsgerichts Herford vom 30.10.03, 1 Ca 912/03, sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25.05.1993 - 4 Sa 11/93 -. - ArbG Bielefeld, 07.03.2006 - 2 Ca 3662/05
Streikteilnahme/Nebenpflichten/Abmahnung
Insoweit liegt der vorliegende Rechtsstreit auch auf einer anderen Ebene als die Entscheidung des LAG Hamm vom 25.05.1993, 4 Sa 11/93, bei der das LAG Hamm feststellte, dass die Betätigung der elektronischen Stechuhr beim Verlassen des Betriebes vor Teilnahme an dem Warnstreik und beim Betreten des Betriebes nach Rückkehr als Nebenverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. - ArbG Bielefeld, 01.03.2006 - 3 Ca 3663/05
Abmahnung und Arbeitskampf
Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von Entscheidungen des Arbeitsgerichts Herford vom 30.10.03, 1 Ca 912/03, sowie des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25.05.1993 - 4 Sa 11/93 -.
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