Rechtsprechung
   LAG Hamm, 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit; krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsabgeltung.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs. 4 BurlG; § 8 Nr. 1 MTV Groß- und Außenhandel NRW
    Urlaubsabgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit; krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsabgeltung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Urlaubsabgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit; krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsabgeltung

Verfahrensgang

  • ArbG Hamm, 26.08.2008 - 1 Ca 260/08
  • LAG Hamm, 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08



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Wird zitiert von ... (5)  

  • ArbG Nürnberg, 22.02.2010 - 8 Ca 5990/09  

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des

    23 Der bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehende Urlaub von 30 Tagen ist nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten, ohne dass es auf die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit durch den Kläger und damit die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruch im (fiktiv) fortbestehenden Arbeitsverhältnis ankommt (vgl. LAG Hamm vom 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08-juris; LAG Düsseldorf vom 02.02.2009- 12 Sa 486/06-juris).

    Gleichzeitig hat das BAG auch entschieden, dass jedenfalls eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung durch eine teleologische Reduktion der zeitlichen Grenzen des § 7 Abs. 3 Satz 1, 3 und 4 in Fällen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des jeweiligen Übertragungszeitraumes geboten und vorzunehmen ist mit der Folge, dass dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs auch im Falle der fortbestehenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zusteht (LAG Hamm vom 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08 - juris).

    Fehlt eine tarifliche Regelung, ist der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigende "übergesetzliche" Urlaub entsprechend den Regelungen des BUrlG zu behandeln (vgl. LAG Hamm vom 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08 - juris; BAG vom 10.02.2004 - 9 AZR 116/03 - juris; vom 18.11.2003 - 9 AZR 95/03 - juris).

  • LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09  

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Der Anspruch wird also unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist, mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort fällig und ist auch erfüllbar (so auch Düwell, Münchener Handbuch für Arbeitsrecht, 3. Auflage 2009, § 80 Rn. 67; LAG Hamm, Urteil vom 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08; so wohl auch Gaul, DB 2009, 1013, 1016).
  • LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09  

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Anspruchskonkurrenz zwischen gesetzlichem

    Der Abgeltungsanspruch knüpft hiernach an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit verbundene Unerfüllbarkeit des aufrechterhaltenen Urlaubsanspruchs an, nicht an hypothetische Erfüllbarkeit im Rahmen eines fiktiv fortbestehenden Arbeitsverhältnisses und mögliche Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit (LAG Hamm 29. April 2009 - 18 Sa 1594/08 - n. v., juris) .
mehr
  • LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10  

    Tarifvertraglicher Verfall des Abgeltungsanspruchs für wegen dauernder

    Soweit der Urlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis infolge der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht in natura genommen werden konnte, wandelt er sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen reinen Geldanspruch auf Abgeltung um (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09 - zitiert nach Juris; LAG Hamm, Urteil vom 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris; Arbeitsgericht Oberhausen, Urteil vom 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09 - ArbR 2010, 230 wegen der vollständigen Entscheidungsgründe wird auf Juris verwiesen) Der Abgeltungsanspruch hat in diesen Fällen die Qualität eines Zahlungsanspruchs, der anderen Regeln folgt als der eigentliche Urlaubsanspruch.
  • ArbG Trier, 15.05.2012 - 3 Ca 179/12  
    Für den Willen zu einer solchen "freien", also vom Schicksal des gesetzlichen Mindestanspruchs abweichenden Regelung müssen indes nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB deutliche Anhaltspunkte bestehen, da die Vertragsparteien nur ausnahmsweise vom Gesetzesrecht abweichen wollen und ein Gleichlauf gesetzlicher und übergesetzlicher Ansprüche daher die Regel, ihr unterschiedliches rechtliches Schicksal die Ausnahme bildet; fehlt es an einer solchen eigenständigen Regelung, teilt der vertragliche Mehrurlaub das rechtliche Schicksal des gesetzlichen Mindesturlaubs (BAG 24.03.2009 NZA 2009, 538, [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07] 546; 23.03.2010 NZA 2010, 810, 814 f. [BAG 23.03.2010 - 9 AZR 128/09]; 04.05.2010 NZA 2010, 1011, 1013; 12.04.2011 NZA 2011, 1050 ff. [BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10]; ferner LAG Hamm 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08; LAG Schleswig-Holstein 17.02.2010 - 3 Sa 410/09; LAG Niedersachsen 04.10.2010 - 8 Sa 357/10).
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