Rechtsprechung
| LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 Sa 295/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einmalzahlung; ERA-Strukturkomponente; Verpflichtung zur Einführung von ERA; Nachbindung; Austritt aus Arbeitgeberverband; Tarifauslegung; Bezugnahmeklausel; Auslegung; Gleichstellungsabrede
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1, 3, 4 TVG, § 4 c Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds für die Metall- und Elektroindustrie NRW vom 18.12.2003
Einmalzahlung; ERA-Strukturkomponente; Verpflichtung zur Einführung von ERA; Nachbindung; Austritt aus Arbeitgeberverband; Tarifauslegung; Bezugnahmeklausel; Auslegung; Gleichstellungsabrede - IWW
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Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 12.01.2011 - 3 Ca 608/10
- LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 Sa 295/11
- BAG, 16.01.2013 - 5 AZR 820/11
- BAG - 4 AZR 820/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 9 Sa 1176/11
Arbeitsentgelt; Voraussetzung für die Zahlung der ERA-Strukturkomponente
Sie lautet: "Die Tarifvertragsparteien werden Auszahlungszeitpunkte, die aktuelle Bezugsbasis und ggf. weitere Einzelheiten auf Basis der Ergebnisse der Entgeltabkommen 2006 regeln." Dies zeigt, dass die Tarifvertragsparteien selbst die weiteren Einzelheiten der Einmalzahlung erst auf Basis der zukünftigen Entgeltabkommen des Jahres 2006 regeln wollten (so zutreffend LAG Hamm v. 29.07.2011 - 10 Sa 295/11, juris). - LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 9 Sa 1148/11
Arbeitsentgelt; Voraussetzung für die Zahlung der ERA-Strukturkomponente
Sie lautet: "Die Tarifvertragsparteien werden Auszahlungszeitpunkte, die aktuelle Bezugsbasis und ggf. weitere Einzelheiten auf Basis der Ergebnisse der Entgeltabkommen 2006 regeln." Dies zeigt, dass die Tarifvertragsparteien selbst die weiteren Einzelheiten der Einmalzahlung erst auf Basis der zukünftigen Entgeltabkommen des Jahres 2006 regeln wollten (so zutreffend LAG Hamm v. 29.07.2011 - 10 Sa 295/11, juris).
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