Rechtsprechung
   LAG Hamm, 30.06.2008 - 2 Ta 871/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Rechtsweg bei Vergütung nach UrhG

  • openjur.de

    Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Urheberrechtssachen, wenn gemäß § 104 Satz 2 UrhG keine Vergütung vereinbart worden ist.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 Abs. 2 b ArbGG
    Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Urheberrechtssachen, wenn gemäß § 104 Satz 2 UrhG keine Vergütung vereinbart worden ist.

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  • kanzlei.biz

    Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Urheberrechtssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Arbeitsrechtweg für Urheberrechtssachen ohne ausdrückliche Vergütungsvereinbarung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Urheberrechtssachen, wenn gemäß § 104 Satz 2 UrhG keine Vergütung vereinbart worden ist

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Bielefeld, 27.11.2007 - 5 Ca 95/08
  • LAG Hamm, 30.06.2008 - 2 Ta 871/07



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Wird zitiert von ...  

  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 3 Ta 5/10  

    Rechtsweg - Klage eines Arbeitnehmers auf Urhebervergütung

    Derartige Vergütungsansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz werden aber von der Zuständigkeitsregelung der §§ 2 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, 104 Satz 2 UrhG nicht erfasst (ebenso LAG Hamm 30.06.2008 - 2 Ta 871/07 - vgl. Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 2. Aufl. Rn. 177; GK-ArbGG/Schütz, § 2 Rn. 200).
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