Rechtsprechung
   LAG Hessen, 02.10.2001 - 2 Sa 879/01   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)

    Videoaufaufzeichnung

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine Kündigung wegen abfälliger Äußerungen auf Tonbandaufzeichnung




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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08  

    Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung

    Nach diesen Maßstäben sind in der Rechtsprechung grobe Beleidigungen von Arbeitskollegen oder Vorgesetzten einzelfallabhängig als Kündigungsgrund anerkannt oder abgelehnt worden (z.B. Thüringer LAG, Urteil vom 13.02.2001, 5 Sa 27/2000, "arrogantes Schwein", "ein paar in die Fresse hauen", LAG Köln, Urteil vom 18.04.2006 9 Sa 1623/05, "als Chef ein Ass, aber als Mensch ein Arschloch", LAG Rheinland-Pfalz, Urteil 08.11.2000 9 Sa 967/00, "Du bist ein Arschloch" (Äußerung einer sich belästigt fühlenden Arbeitnehmerin in der Probezeit), LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.10.2004, 5 TaBV 96/03, "Arschlöcher" (Betriebsratsvorsitzender über anwesende Marktleiter), LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.01.2000, 9 Sa 473/99, "dummes Schwein", "faules Schwein", Hessisches LAG, Urteil vom 02.10.2001, 2 Sa 879/01, "Fauler Sack, faules Biest, faule Sau ... ", Hessisches LAG, Urteil vom 13.02.1984, 11 Sa 1509/83, und LAG München, Urteil vom 20.12.1967, 5 Sa 280/67 N, "Leck mich am Arsch" (Götzzitat), Hessisches LAG, Urteil vom 10.11.2006, 3 Sa 1495/05, "keinen Arsch in der Hose").
  • AG Rostock, 11.07.2012 - 46 C 186/12  

    Schmähkritik, Beleidigung, Parkplatzschwein

    Dabei ist ohnehin davon auszugehen, dass eine möglicherweise abfällige Bemerkung allein schon danach einen unterschiedlichen Sinn haben kann (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02.10.2001, 2 Sa 879/01).
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