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   LAG Hessen, 05.05.1999 - 2 Sa 575/98   

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz/Kurzinformation)

    Eigenmächtige Überweisung von Urlaubsabgeltung - fristlose Kündigung - Schwerbehinderung




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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG Hessen, 26.05.2000 - 2 Sa 347/00  
    Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 05. Mai 1999 -- 2 Sa 575/98 -- wird aufgehoben.

    Die Klägerin begehrt mit ihrer Restitutionsklage die Aufhebung des Urteils des Hessisches Landesarbeitsgerichts vom 5. Mai 1999 -- 2 Sa 575/98 --.

    Die von der Klägerin am 25. März 1997 eingereichte Kündigungsschutzklage hat das Arbeitsgericht Gießen durch Urteil vom 19. Febr. 1998 -- 2 Ca 244/97 -- (Bl. 159 ff. d. A. 2 Ca 244/97 / 2 Sa 575/98) abgewiesen.

    Auf ihren Antrag vom 1. März 1997 wurde der Klägerin durch Bescheid vom 25. Juni 1997 (Bl. 291, 292 d. A. 2 Ca 244/97 / 2 Sa 575/98) ein Grad der Behinderung von 30% zuerkannt.

    Die von der Klägerin gegen das arbeitsgerichtliche Urteil eingelegte Berufung hat das Hessische Landesarbeitsgericht durch Urteil vom 5. Mai 1999 -- 2 Sa 575/98 -- zurückgewiesen.

    Es hat angenommen, die Tatbestandswirkung von Bescheid und Widerspruchsbescheid spreche gegen die Anerkennung als Schwerbehinderte mit einem GdB von 50. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Beweisanordnung des Sozialgerichts vom 18. März 1999 (Bl. 284 d. A. 2 Ca 244/97 / 2 Sa 575/98), da die Beweisfragen u.a. lauteten, ob die festgestellten Gesundheitsstörungen und der dadurch bedingte GdB insbesondere ab Dezember 1997 bestanden hätten.

    1999 -- 5 AZN 735/99 -- als unzulässig verworfen (Bl. 314 ff. d. A. 2 Ca 244/97 / 2 Sa 575/98).

    das rechtskräftige Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Mai 1999 -- 2 Sa 575/98 -- einschließlich des Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 19. Febr. 1998 -- 2 Ca 244/97 -- aufzuheben,.

  • LAG Hessen, 25.06.2001 - 2 Ta 266/01  

    Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde bei Obsiegen mit Restitutionsklage

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