Rechtsprechung
| LAG Hessen, 08.03.2010 - 16 Sa 1280/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 626 BGB, § 2 KSchG
Außerordentliche Kündigung - Möglichkeit der Versetzung - Verhältnismäßigkeit einer Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht - RA Kotz
Direktionsrecht Arbeitgeber - Zumutbarkeit Alternativbeschäftigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Krankenpflegehelferin bei zumutbarer anderweitigen Beschäftigung; unverhältnismäßige Änderungskündigung bei zumutbarer Ausübung des Direktionsrechts
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Schlafende Nachtschwester: Kündigung dennoch unwirksam
- lto.de (Kurzinformation)
Bei arbeitsplatzbezogenem außerordentlichem Kündigungsgrund muss zunächst eine Versetzungsmöglichkeit geprüft werden
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Auch Krankenschwestern brauchen Nachtschlaf
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des Hessischen LAG vom 08.03.2010, Az.: 16 Sa 1280/09 (Außerordentliche Kündigung - Änderungskündigung - Versetzung - Direktionsrecht)" von RA Prof. Robert Roßbruch, original erschienen in: PflR 2010, 607 - 613.
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 21.04.2009 - 5 Ca 496/08
- LAG Hessen, 08.03.2010 - 16 Sa 1280/09
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