Rechtsprechung
| LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 TVG
Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 TV-Ärzte - Tarifmerkmal "durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers...übertragen" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung eines Oberarztes bei Zuweisung der Leitungsfunktion durch Chefarzt
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Eingruppierung; Ärzte; Universitätskliniken; ausdrückliche Anordnung; Oberarzt
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 10.01.2008 - 1 Ca 441/07
- LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08
Wird zitiert von ... (11)
- LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1269/08
Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …
Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).
Deshalb konnte und durfte bei ihr auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).
- LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1634/07
Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …
Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).
Deshalb konnte und durfte bei ihr auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).
- LAG Hessen, 29.01.2010 - 2 Sa 613/09
Eingruppierung einer Oberärztin in die Entgeltgruppe Ä 5 Buchst b gemäß § 10 …
Dass die Tarifvertragsparteien in Bezug auf die einzelnen Tarifvorschriften hinsichtlich der Anforderung an die übertragende Stelle/Person differenziert haben, folgt schon aus den unterschiedlichen Anforderungen an die Übertragung in der Entgeltordnung des § 10 Abs. 1 TV-Ärzte Hessen und in § 12 Abs. 1 TV-Ärzte Hessen (vgl. Hessisches LAG 08. Oktober 2008 - 2 Sa 529/08).Die in der Entgeltordnung genannte Voraussetzung zeigt, dass für die Übertragung einer nach der Entgeltgruppe Ä 5 zu vergütenden Tätigkeit, gleich ob sie auf der Leitung einer größeren Organisationseinheit oder auf der Unterstellung von mindestens fünf Ärztinnen oder Ärzten beruht, eine solche nur stillschweigende Zustimmung der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle des Arbeitgebers nicht ausreichend sein soll, sondern eine ausdrückliche Anordnung durch den Arbeitgeber erforderlich ist (vgl. Hessisches LAG 08. Oktober 2008 - 2 Sa 529/08).
Die Kollision zwischen den Weisungsrechten des Klinikdirektors/Chefarztes einschließlich seiner Befugnis, Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf die ihm unterstellten Ärzte zu übertragen, wie sie im Klinikalltag gelebt werden, und den eigenen Entscheidungsbefugnissen des Krankenhausträgers in personellen Angelegenheiten andererseits haben die Tarifvertragsparteien dahingehend gelöst, dass sie für Fachärzte/innen der Entgeltgruppen Ä 5 und Ä 6 mit der Formulierung "durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers" einen entsprechenden "Entscheidungsvorbehalt" des Krankenhausträgers statuiert haben, der eine ausdrückliche Anordnung von Leitungsaufgaben durch einen Chefarzt für die Erfüllung der Tarifmerkmale nicht genügen lässt (vgl. (vgl. Hessisches LAG 08. Oktober 2008 - 2 Sa 529/08;… LAG Düsseldorf vom 21. Februar 2008 a.a.O.).
- LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1635/07
Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …
Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).
Deshalb konnte und durfte bei ihr auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).
- LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08
Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …
Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).
Deshalb konnte und durfte bei ihm auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).
- LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07
Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …
Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).
Deshalb konnte und durfte bei ihr auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).
- LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 816/08
Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …
Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).
Deshalb konnte und durfte bei ihm auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).
- LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 818/08
Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …
Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17;… LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).
Deshalb konnte und durfte bei ihm auch nicht der Eindruck entstehen, die Beklagte habe dem Handeln des Chefarztes eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (vgl. so schon Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 18).
- LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08
Eingruppierung eines Arztes - medizinische Verantwortung - ausdrückliche …
Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik, handelnd durch das jeweils zuständige Organ, muss die Entscheidung getroffen haben, den Funktionsbereich zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn 90, zitiert nach juris).Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV-Ärzte/Hessen muss es sich aber um eine Anordnung "des Arbeitgebers" handeln, d.h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn 88, zitiert nach juris).
- LAG München, 01.09.2009 - 6 Sa 34/09
Übertragung der ständigen Vertretung des leitenden Arztes nach dem TV-Ärzte - …
2009 - 9 Sa 270/08 E, ZTR 2009, 317; dazu auch Knörr, ZTR 2009, 50, 54 ff. vgl. auch zum ähnlichen TV-Ärzte an hessischen Universitätskliniken LAG Hessen v. 8.10.2008 - 2 Sa 529/08, juris, unter Rz. 36, wobei in diesem Tarifvertrag allerdings die "ausdrückliche" Übertragung "durch den Arbeitgeber" expressis verbis gefordert ist). - LAG Hessen, 15.01.2009 - 14/3/14 Sa 1024/08
Eingruppierung als Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung …
Sie betreiben juristische Internetseiten?