Rechtsprechung
   LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kündigung wegen Buchens von Bonuspunkten Dritter auf eigene Kundenkarte

  • IWW
  • RA Kotz

    AG Frankfurt/Main; ?; 22 Ca 2654/07
    Kündigung - Happy-Digits-Karte

Kurzfassungen/Presse (13)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kassiererin die Zweite: Fristlose Kündigung wegen Buchung von Kundeneinkäufen auf eigene Bonuskarte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kassiererin und ihre Payback-Karte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kundenbonuskarte der Kassiererin

mehr
  • mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)

    Missbrauch eines Kundenbonussystems rechtfertigt fristlose Kündigung

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung einer Kassiererin wegen mißbräuchlicher Verwendung von Kundenbonuskarten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Kündigung einer Kassiererin, die Kundeneinkäufe auf eigene Bonuskarte bucht

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Kündigung einer Kassiererin, die Kundeneinkäufe auf eigene Bonuskarte bucht

  • dgb.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung: Kundenbonus nicht selbst kassieren

  • channelpartner.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Kundenbonuskarte missbraucht - fristlos gekündigt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung einer Kassiererin wegen mißbräuchlicher Verwendung von Kundenbonuskarten

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin

Verfahrensgang

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2008 - 22 Ca 25654/07
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2008 - 22 Ca 2654/07
  • LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 Sa 1075/08



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Wird zitiert von ...  

  • LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10  

    Außerordentliche Kündigung - Bonuspunktemissbrauch durch einen

    Die von der Beklagten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Mai 2008 (AZ 22 Ca 2654/07, Berufungsentscheidung Hess. LAG vom 11. Dezember 2008 - 9 Sa 1075/08) gestützte gegenteilige Auffassung übersieht, dass in dem dort zugrunde liegenden Sachverhalt eine Mitarbeiterin unberechtigt Kundeneinkäufe im Warenwert von mehr als EUR 30.000,00, der Klägers hingegen lediglich ein Wareneinsatz von ca. EUR 130, 00 gutgeschrieben hat.
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