Rechtsprechung
| LAG Hessen, 12.10.2006 - 9 TaBV 57/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 96 Abs 4 S 3 SGB 9, § 95 SGB 9, § 96 Abs 8 SGB 9
Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung - Anwendung des Entgeltrahmenabkommens - Schwerbehindertenvertretung - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an einer Schulung zum Entgeltrahmenabkommen
- schwbv.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit einer Schulung der Schwerbehindertenvertretung zum Entgeltrahmenabkommen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Schwerbehindertenvertretung; Schulung; Erforderlichkeit
Kurzfassungen/Presse
- schwbv.de (Kurzinformation)
Schwerbehindertenvertretung - Schulung - ERA - Erforderlichkeit
Verfahrensgang
- ArbG Wetzlar, 18.01.2006 - 2 BV 3/05
- LAG Hessen, 12.10.2006 - 9 TaBV 57/06
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 2008, 192 (Ls.)
- NZA-RR 2007, 640
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 11.08.2009 - 17 Sa 430/09
Erstattung von Schulungskosten für Seminarteilnahme des …
Das vermittelte Wissen muss sich unmittelbar auf die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 95 SGB IX auswirken (LAG Hessen Beschluss v. 12.10.2006 - 9 TaBV 57/06 - NZA 2008, 192; m.w.N.) Bildungsveranstaltungen, die Kenntnisse vermitteln, die für die Schwerbehindertenvertretung im Augenblick nicht unbedingt benötigt werden, nur nützlich sind, sollen den Anforderungen nicht genügen (BAG 19.07.1995 - 7 ABR 49/94 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 126; für die Schulung von Betriebsräten).
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