Rechtsprechung
| LAG Hessen, 20.08.2010 - 19 Sa 1835/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 9 Abs 3 GG
Entfernung einer Abmahnung - Befugnis zur Nutzung der IT-Infrastruktur durch gewerkschaftliche Vertrauensperson - Aufruf zum Warnstreik - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzung technischer Infrastruktur der Arbeitgeberin durch gewerkschaftliche Vertrauensperson; unwirksame Abmahnung für Versendung von E-Mails im Auftrag der Gewerkschaft an betriebliche E-mail-Adressen der Beschäftigten; Grundrechtsschutz für Werbung und Information von Mitgliedern und Nichtmitgliedern sowie Streikaufruf
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Informationen an Arbeitnehmer über die Aktivitäten der Gewerkschaft sind von der Koalitionsfreiheit umfasst
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2009 - 14 Ca 5940/09
- LAG Hessen, 20.08.2010 - 19 Sa 1835/09
Wird zitiert von ... (2)
- LAG München, 02.12.2010 - 3 Sa 647/10
Gewerkschaftswerbung im Betrieb
Das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung und Werbung im Betrieb und Unternehmen kann nicht ohne Rücksicht auf diejenigen Ziele einer Gewerkschaft bestehen, die sich auf die betreffende Branche bzw. das betreffende Unternehmen oder den betreffenden Betrieb beziehen (vgl. Hessisches LAG 20.08.2010 - 19 Sa 1835/09 - Rn. 56). - LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2012 - 7 TaBV 1733/11
Streikaufruf
Unter Hinweis auf eine Entscheidung des LAG Hessen vom 20.08.2010 (19 Sa 1835/09) zur Zulässigkeit eines Streikaufrufs einer gewerkschaftlichen Vertrauensfrau über ein arbeitgeberseitiges Intranet, vertritt er zudem die Auffassung, die Arbeitgeberin müsse wegen Art. 9 Abs. 3 GG die Verwendung der betrieblichen Infrastruktur auch für Streikaufrufe dulden.
