Rechtsprechung
   LAG Hessen, 25.07.2007 - 2 Sa 635/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem Betriebsübergang; kein Widerspruchsrecht gegen die Überleitung des Arbeitsverhältnisses

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 660/07  

    Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen von einer öffentlich-rechtlichen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2007 - 2 Sa 635/07 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1786/09  

    Verfassungsbeschwerde betreffend der gesetzlich angeordneten Überleitung von

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn B ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Geilhof & Kollegen, Wilhelmstraße 27, 35037 Marburg - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 -, b) das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2007 - 2 Sa 635/07 -, 2. mittelbar gegen a) § 3 des Gesetzes über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz) vom 16. Juni 2005 (GVBl I S. 432), b) § 5 des Gesetzes über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz) in Verbindung mit der Verordnung zur Umwandlung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UK-UmwVO) hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Schluckebier und die Richterin Baer am 15. Mai 2012 einstimmig beschlossen:.

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Dezember 2008 - 8 AZR 660/07 - und des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2007 - 2 Sa 635/07 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht