Rechtsprechung
   LAG Hessen, 27.06.2007 - 2 Sa 219/07   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 81 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB 9 vom 23.04.2004, § 81 Abs 2 S 2 Nr 3 S 1 SGB 9 vom 23.04.2004, § 81 Abs 2 S 2 Nr 4 SGB 9 vom 23.04.2004, § 81 Abs 2 S 1 SGB 9 vom 23.04.2004, § 68 Abs 2 SGB 9
    Stellenbesetzungsverfahren eines schwerbehinderten Bewerbers - Entschädigungsanspruch

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 2 Abs. 2 § 68 § 69 § 81 Abs. 2 (a.F.)
    Keine Benachteiligung des Stellenbewerbers bei erst nachträglich festgestellter Behinderung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Entschädigung; Diskriminierung; Einstellung; Stellenbewerber; schwerbehinderter Mensch; Gleichgestellter; öffentlicher Dienst; Vorstellungsgespräch

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Stellenbewerbers

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Zum Entschädigungsanspruch von schwerbehinderten Stellenbewerbern wegen Benachteiligung

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bei Stellenbesetzung: Nur wenn bereits behördlich anerkannt

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  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Stellenbewerbers

  • rp-online.de (Pressemeldung, 22.12.2007)

    Job: Behinderung muss anerkannt sein

  • schwbv.de (Kurzinformation)

    Kein Entschädigungsanspruch eines Schwerbehinderten wegen Benachteiligung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens, wenn Behinderung erst nachträglich rückwirkend festgestellt wird

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 643/07  

    Behinderung - Benachteiligung - Bewerbung - Bewerbungsfrist -

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2007 - 2 Sa 219/07 - aufgehoben, soweit es unter Zurückweisung der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 29. November 2006 - 8 Ca 411/05 - die Klage auf Zahlung einer Entschädigung von mindestens 9.689,45 Euro abgewiesen hat.
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