Rechtsprechung
| LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 611 Abs 1 BGB, § 314 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 KSchG, § 615 BGB, § 1004 BGB
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung wegen Abzeichnung eines Abfertigungsdokuments ohne Kontrolle und wegen vom Auftraggeber erteiltem Hausverbot - Verzugslohnanspruch
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Hausverbot am Arbeitsplatz rechtfertigt keine Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 11.06.2008 - 14 Ca 460/08
- LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 Sa 1460/10
Verdachtskündigung - Kündigungsverzicht durch Abmahnung - Annahmeverzugslohn - …
Dementsprechend bleibt der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers unter Annahmeverzugsgesichtspunkten und trotz Leistungshindernisses bestehen (vgl. Parallelfall Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30. März 2009 - 17 Sa 1308/08 -, zitiert nach juris; offen gelassen noch BAG vom 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 -, zitiert nach juris).Sie ist damit nach § 275 Abs. 1 BGB von der Leistung frei (BAG vom 13. Juni 1990, EzA Nr. 44 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30. März 2009, a. a. O.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2009 - 10 Sa 189/09
Unwirksame Verdachtskündigung wegen Diebstahls bei fehlender Anhörung des …
Zwar ist die Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Arbeitnehmer durch den Auftraggeber des Arbeitgebers, auf dessen Betriebsgelände die vertraglich geschuldeten Tätigkeiten zu erbringen sind, nicht von vornherein ungeeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses darzustellen (so auch: LAG Hessen Urteil vom 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08 - Juris), wenn keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht.
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