Rechtsprechung
| LAG Köln, 23.11.2009 - 4 Ta 350/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung, Beschäftigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 894, 935, 940 ZPO, § 611 BGB
Einstweilige Verfügung, Beschäftigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründeter Eilantrag auf Beschäftigung aufgrund tarifvertraglicher Verpflichtung zur Übernahme einer Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Einstweilige Verfügung, Beschäftigung
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Beschäftigungsanspruch eines Auszubildenden im Eilverfahren
- lto.de (Kurzinformation)
Übernahmeanspruch eines Auszubildenden kann nur bei offensichtlicher Begründetheit im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 09.09.2009 - 3 Ga 136/09
- LAG Köln, 23.11.2009 - 4 Ta 350/09
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 18.01.2011 - 12 Sa 646/10
Tarifliches Anschlussarbeitsverhältnis für Auszubildende; unbegründete Klage auf …
Gegen den zurückweisenden Beschluss hat die Klägerin unter dem 25.09.2009 sofortige Beschwerde eingelegt, die vom Landesarbeitsgericht Köln mit Beschluss vom 23.11.2009 in dem Verfahren - 4 Ta 350/09 - zurückgewiesen wurde.Personenbedingte Gründe im Sinne der tariflichen Regelung sind alle Gründe, die aus der Sphäre des Auszubildenden stammen, einschließlich auch verhaltensbedingter Gründe (…BAG vom 14.10.1997 - 7 AZR 811/96 - Rdnr. 28 zitiert nach Juris; LAG Köln vom 01.03.2003 - 7 Sa 623/03 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 23.11.2009 - 4 Ta 350/09 - Rdnr. 7 zitiert nach Juris).
Eines gesonderten Hinweises gemäß § 139 ZPO bedurfte es insoweit nicht, da genau dies bereits Gegenstand der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23.11.2009 in dem zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht Köln mit dem Aktenzeichen - 4 Ta 350/09 - gewesen ist.
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