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   LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11   

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https://dejure.org/2012,8767
LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11 (https://dejure.org/2012,8767)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.02.2012 - 6 Sa 304/11 (https://dejure.org/2012,8767)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 6 Sa 304/11 (https://dejure.org/2012,8767)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Whistle-blowing und fristlose Kündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Strafanzeige gegen Arbeitgeber - fristlose Kündigung

  • hensche.de

    Strafanzeige, Kündigung: Strafanzeige, Whistleblowing

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei grundloser Strafanzeige kann der Arbeitgeber fristlos kündigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 298
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
    b) In seiner Entscheidung vom 21.07.2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris) klargestellt, dass Strafanzeigen von Arbeitnehmern gegen ihren Arbeitgeber mit dem Ziel, Missstände in ihren Unternehmen offen zu legen, dem Geltungsbereich des Art. 10 EMRK unterliegen und mittels der Strafanzeige vom Recht auf freie Meinungsäußerung im Sinne des Art. 10 Abs. 1 S. 1 EMRK Gebrauch gemacht wird.

    Im Rahmen dieser Abwägung sind nach Ansicht des EGMR folgende Aspekte von Bedeutung: In erster Linie gebiete die Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers, zunächst eine interne Klärung zu versuchen, um dann als ultima ratio die Öffentlichkeit zu informieren (EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris - Rn. 65 der Entscheidungsgründe).

    Darüber hinaus habe jede Person, die Informationen offen legen wolle, sorgfältig zu prüfen, ob die Information zutreffend und zuverlässig sei (EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris - Rn. 67 der Entscheidungsgründe).

    Auf der anderen Seite sei auch der Schaden von Bedeutung, der dem Arbeitgeber durch die in Rede stehende Veröffentlichung entstanden sei (EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris - Rn. 68 der Entscheidungsgründe).

    Wesentlich sei außerdem, ob die Person die Offenlegung in gutem Glauben und in der Überzeugung vorgenommen hat, dass die Information wahr sei, dass sie im öffentlichen Interesse liege, und dass keine anderen, diskreteren Mittel existierten, um gegen den angeprangerten Missstand vorzugehen (EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris - Rn. 69 der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 05.02.1959 - 2 AZR 60/56

    Anzeige gegen Arbeitgeber als außerordentlicher Kündigungsgrund

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber erstattete Anzeige einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, welcher zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt (vgl. BAG vom 05.02.1959 - 2 AZR 60/56, juris; BAG vom 04.07.1991 - 2 AZR 80/91, juris; BAG vom 03.07.2001 - 2 AZR 2353/02, juris).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 80/91

    Außerordentliche Kündigung - Anzeige des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber erstattete Anzeige einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, welcher zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt (vgl. BAG vom 05.02.1959 - 2 AZR 60/56, juris; BAG vom 04.07.1991 - 2 AZR 80/91, juris; BAG vom 03.07.2001 - 2 AZR 2353/02, juris).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
    Denn es widerspricht dem Sinn und Zweck des tariflichen Alterskündigungsschutzes, dem Arbeitnehmer eine der fiktiven Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist zu verweigern, wenn bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer ohne gesteigerten Kündigungsschutz bei gleichem Sachverhalt nur fristgerecht gekündigt werden könnte (vgl. BAG 11.03.1999 - 2 AZR 427/98, juris m.w.N.).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
    Es kommt maßgeblich darauf an, ob die Strafanzeige des Arbeitnehmers nicht auf wissentlich unwahrem Vortrag beruht oder leichtfertig erfolgt, weil im Rahmen des Interessenausgleichs zwischen den Grundrechten der Vertragsparteien die Berufsfreiheit des Arbeitgebers sein Interesse schützt, nur mit solchen Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten, die die Ziele des Unternehmens fördern und es vor Schäden bewahren (vgl. BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02, juris).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
    Auch wenn danach eine wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung an sich zu bejahen ist, bedarf es zusätzlich einer umfassenden Abwägung zwischen den Bestandsschutzinteressen des Arbeitnehmers einerseits und den - sofortigen - Beendigungsinteressen des Arbeitgebers andererseits (vgl. BAG vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB m.w.N.).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
    Die Strafanzeige darf zudem nicht als unverhältnismäßige Reaktion des Arbeitnehmers zu qualifizieren sein (vg. BAG vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05, juris).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
    Der Möglichkeit einer Auslauffrist steht hier auch nicht der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG entgegen (vgl. dazu BAG 17.01.2008 - 2 AZR 821/06), weil sich der Kläger als Ersatzmitglied lediglich auf den nachwirkenden Schutz des § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG berufen kann.
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
    Dabei muss auch geprüft werden, ob es dem Arbeitgeber wegen der Dauer der beanstandungsfreien Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers nicht zumindest zumutbar war, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf einer - hier allerdings tarifvertraglich ausgeschlossenen - ordentlichen Kündigung fortzusetzen bzw. dem Arbeitnehmer eine der Kündigungsfrist entsprechende fiktive Auslauffrist einzuräumen (vgl. BAG 12.03.2009 - 2 AZR 251/07, juris).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
    Das unter dem Aktenzeichen 401 UJS 291/10 von der S A geführte Ermittlungsverfahren wurde mit Verfügung vom 13.04.2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da es sich um einen Unfalltod aus eigenem Verschulden handele.
  • LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12

    Anzeige gegen Arbeitgeber - ein Kündigungsgrund?

    Letztlich entscheidend ist eine durch die Grundrechte der Beteiligten geprägte umfassende Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung von Interessen der Allgemeinheit (vgl. bereits LAG Köln vom 02.02.2012 - 6 Sa 304/11 -, juris, m. w. N.).
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