Rechtsprechung
LAG Köln, 18.07.2012 - 9 Sa 209/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kündigung - Dienstcomputer - Email - pornographische Dateien - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Interessenabwägung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG
Kündigung - Dienstcomputer - Email - pornographische Dateien - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Interessenabwägung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Missbrauch des Dienst-PC; Außerordentliche Kündigung
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Private E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz: Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen langer beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit und fehlender Beeinträchtigung der Arbeitsleistung unzulässig - E-Mail-Verkehr mit sexuellem Inhalt stellt jedoch schwerwiegenden Verstoß ...
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 17.01.2012 - 14 Ca 1740/11
- LAG Köln, 18.07.2012 - 9 Sa 209/12
Papierfundstellen
- MMR 2013, 478
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Köln, 18.07.2012 - 9 Sa 209/12
Die Beklagte ist nach den Grundsätzen in der Entscheidung des Großen Senats vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - verpflichtet, den Kläger bereits während der Dauer des Kündigungsrechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Köln, 18.07.2012 - 9 Sa 209/12
Diese Grundsätze gelten sowohl für die außerordentliche als auch die ordentliche Verdachtskündigung (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07). - BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Köln, 18.07.2012 - 9 Sa 209/12
Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass der Arbeitgeber im Kündigungsrechtsstreit die Kündigung nicht auf Gründe stützen kann, die er dem Betriebsrat im Anhörungsverfahren nicht mitgeteilt hat, und zwar auch dann nicht, wenn dem Betriebsrat diese weiteren Kündigungsvorwürfe bekannt waren (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - HWK-Ricken, Arbeitsrechtskommentar, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rdn. 28). - BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Köln, 18.07.2012 - 9 Sa 209/12
Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach einer Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 - ). - BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06
Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater …
Auszug aus LAG Köln, 18.07.2012 - 9 Sa 209/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. Urteil vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - ) kommt als kündigungsrelevante Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bei einer privaten Nutzung des Internets oder des Dienst-PC u. a. in Betracht:.