Rechtsprechung
   LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsfreiheit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages; unwirksame Stichtagsregelung in Betriebsvereinbarung zur variablen Vergütung bei Eigenkündigung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung Anspruch auf Jahresbonus; Bindung für 1 Jahr gemäß Betriebsvereinbarung

Verfahrensgang

  • ArbG München, 04.09.2008 - 22 Ca 16237/07
  • LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LAG Hessen, 20.08.2009 - 18 Sa 612/09  

    Anspruch auf eine Bonuszahlung - Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung

    Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08; a.A. Albicker/Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .
  • LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09  

    Bonusanspruch eines Bankangestellten - Betriebsvereinbarung - Stichtag -

    Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08; a. A. Albicker /Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .".
  • LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09  

    Bonusanspruch eines Bankangestellten - konstitutive Arbeitsvertragsregelung -

    Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08; a. A. Albicker /Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .".
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