Rechtsprechung
   LAG München, 03.06.2009 - 10 Sa 719/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Entschädigung wegen Altersdiskriminierung - Stellenausschreibung - Schriftform i.S.d. § 15 Abs 4 AGG - Beweislast)

  • BAYERN | RECHT

    § 15 Abs 1 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 15 Abs 4 AGG, § 22 AGG, § 126 BGB
    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung - Stellenausschreibung - Schriftform i.S.d. § 15 Abs 4 AGG - Beweislast

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 15 AGG; § 22 AGG
    Schriftform i.S.d. § 15 Abs. 4 AGG; Beweislast bei Anspruch nach § 15 Abs. 1 AGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierung durch Stellenausschreibung für junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Wahrung der Ausschlussfrist durch Telefax

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG München, 03.06.2010 - 10 Sa 719/09  

    Schriftform i.S.d. § 15 Abs. 4 AGG; Beweislast bei Anspruch nach § 15

    URTEIL In dem Rechtsstreit Dr. A. A-Straße, A-Stadt - Kläger, Berufungskläger und Berufungsbeklagter Prozessbevollmächtigter: Herrn Dr. A. A-Straße, A-Stadt gegen C. C-Straße, C-Stadt - Beklagte und Berufungsbeklagte Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. D-Straße, C-Stadt 10 Sa 719/08 -2hat die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts München auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 13. Mai 2009 durch die Richterin am Arbeitsgericht Dr. Förschner und die ehrenamtlichen Richter Thomsen und Hawliczek.

    Sie verfügen über befriedigende Examina, erste Berufserfahrungen (bis zwei Jah- 10 Sa 719/08 -3-.

    10 Sa 719/08 -4-.

    10 Sa 719/08 -5-.

    10 Sa 719/08 -6-.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des angefochtenen Urteils die Beklagte zu verurteilen, 1. a. dem Kläger Auskunft über die maximal vorgesehene Jahresvergütung für die im Stellenangebot der NJW 11/07 S. L ausgeschriebene Stelle zu erteilen; 10 Sa 719/08 -7-.

    Dass die Persönlichkeitsrechtsverletzung, die der Kläger erfahren habe, nicht besonders schwerwiegend gewesen sei, ergebe sich schon 10 Sa 719/08 -8-.

    Zum Vorbringen der Parteien im Berufungsverfahren ist folgendes zu ergänzen: 10 Sa 719/08 -91. Der Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG ist form- und fristgemäß geltend gemacht.

    (vgl. BAG, Urteil vom 10 Sa 719/08 - 10 11.10.2000 - 5 AZR 313/99, Rn. 17 ff., vgl. auch BAG, Urteil vom 17.09.2003 - 4 AZR 540 /02, Rn. 91, BAG, Beschluss vom 11.06.2002 - 1 ABR 43/01, Rn. 27 ff.).

    (vgl. Däubler/Berzbach, AGG § 15, Rn. 164) Auch hierzu gibt es zwar noch keine Entscheidung des BAG oder 10 Sa 719/08 - 11 der Landesarbeitsgerichte.

    Die Beklagte hat wegen des begrenzten für die Vergütung zur Verfügung stehenden Budgets einen sich noch 10 Sa 719/08 - 12 nah am Berufseinstieg befindlichen Bewerber gesucht.

    10 Sa 719/08 - 13 2.1.1.

    Die häufig diskutier- 10 Sa 719/08 - 14 te Frage, ob er dahinter zurückgeblieben ist, kann hier dahinstehen.

    Selbst wenn man zu seinen Gunsten den Vortrag als richtig unterstellt, dass er in diesem Bereich Ge- 10 Sa 719/08 - 15 richtsverfahren betreut hat, kann dies eine einschlägige Berufserfahrung nicht ersetzen.

    10 Sa 719/08 - 16 -.

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09  

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Die Revision des Klägers und die Anschlussrevision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. Juni 2009 - 10 Sa 719/08 - werden zurückgewiesen.
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