Rechtsprechung
| LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - fehlende Abschlussvollmacht des Gesamtbetriebsrats - Vorrang der Gefährdungsbeurteilung vor einer Arbeitsschutzunterweisung
- BAYERN | RECHT
§ 50 Abs 2 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 5 Abs 1 ArbSchG, § 12 Abs 1 S 2 ArbSchG
Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - fehlende Abschlussvollmacht des Gesamtbetriebsrats - Vorrang der Gefährdungsbeurteilung vor einer Arbeitsschutzunterweisung - IWW
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 50 Abs. 2 BetrVG; § 5 ArbSchG, § 12 ArbSchG
Beauftragung des Gesamtbetriebsrats; Verhältnis der Gefährungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zur Unterweisung nach § 12 ArbSchG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einigungsstellenspruch zur "Unterweisung und erforderliche organisatorische Vorkehrung für die Beteiligung der Beschäftigten nach Arbeitsschutzgesetz "; Mangel der Bevollmächtigung des Gesamtbetriebsrats; Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bevollmächtigung des Gesamtbetriebsrats zu Verhandlungen über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung umfasst keine Abschlussvollmacht
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 16.02.2010 - 1 BV 33/09
- LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10
- BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 64/10
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10
Wirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung und …
Dass der Antrag der Antragstellerin demgemäß so zu verstehen ist, dass der Spruch der Einigungsstelle (nur) insoweit für unwirksam erklärt werden soll, als er sich auf den Betrieb der Antragstellerin in H. bezieht, hat der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin in dem Termin zur mündlichen Anhörung vor der Kammer auf eine entsprechende Frage der Kammer hin auch ausdrücklich klargestellt (zu der selben Problematik für andere Betriebe der Antragstellerin auch das Hessische Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Juni 2010, 9 TaBV 247/09, und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, sowie das Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, jeweils abrufbar bei juris).Zu derselben Einschätzung sind - soweit sich der Teilspruch auf andere Niederlassungen der Antragstellerin bezieht - auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris), das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht München (Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, abrufbar bei juris) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, abrufbar bei juris) gelangt, und zwar unter Hinweis darauf, dass eine Regelung zur Unterweisung erst nach einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung hätte getroffen werden dürfen.
- LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10
Ermessenfehlerhafter Einigungsstellenspruch zur Verpflichtung der Arbeitgeberin …
Das Landesarbeitsgericht sieht sich aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - und der Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Köln vom 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09 - zitiert in Juris - und München vom 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 - in der Auffassung bestätigt, dass die Unterweisung nach § 12 ArbSchG stets eine Gefährdungsbeurteilung voraussetzt (vgl. Ziff. 26 der zitierten Entscheidung des BAG).Auch aus der Tatsache, dass die Unterweisung bereits bei der Einstellung zu erfolgen hat, lässt sich nicht ableiten, dass der Vorrang der Gefährdungsbeurteilung nicht gewollt oder nicht möglich ist, da der Arbeitsplatz zwangsläufig vor der Einstellung vorhanden ist und somit auch beurteilt werden kann (LAG München vom 12.10.2010 aaO.).
- LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 71/10
Arbeitsschutz - Notwendigkeit der Durchführung einer Gefährdungsanalyse
Dieses Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn die neu geschaffenen Instrumente auch praktische Bedeutung erlangen und die Unterrichtung nicht in der gleichen Art und Weise durchgeführt wird wie vor der Schaffung des Gesetzes (ebenso LAG München 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 -).
- LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10
Arbeitsschutz - Notwendigkeit der Durchführung einer Gefährdungsanalyse
Dieses Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn die neu geschaffenen Instrumente auch praktische Bedeutung erlangen und die Unterrichtung nicht in der gleichen Art und Weise durchgeführt wird wie vor der Schaffung des Gesetzes (ebenso LAG München 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 -). - BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 64/10
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG; Unterweisung …
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Oktober 2010 - 9 TaBV 39/10 - wird zurückgewiesen.
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