Rechtsprechung
| LAG München, 12.11.2009 - 3 Sa 579/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Vergütung in gleicher Höhe wie ein Stammarbeitnehmer - Equal-Pay-Gebot - tarifvertragliche Ausschlussfrist - keine Auskunftspflicht des Verleihers über die beim Entleiher geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen
- BAYERN | RECHT
§ 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 13 AÜG, § 11 Abs 1 S 1 AÜG, § 2 Abs 1 NachwG, § 3 NachwG
Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Vergütung in gleicher Höhe wie ein Stammarbeitnehmer - Equal-Pay-Gebot - tarifvertragliche Ausschlussfrist - keine Auskunftspflicht des Verleihers über die beim Entleiher geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen - Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 9 Nr. 2 AÜG; § 10 Abs. 4 AÜG; § 2 Abs. 1 NachwG; § 3 NachwG
Equal pay - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung tarifvertraglicher Ausschlussfristregelungen des Entleiherunternehmen in gesetzlichen Gleichstellungsanspruch des Leiharbeitnehmers
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bei Beanspruchung derselben Vergütung wie Stammarbeiter muss Leiharbeitnehmer auch tarifvertragliche Ausschlussfristen gegen sich gelten lassen
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 05.06.2009 - 3 Ca 3306/08
- LAG München, 12.11.2009 - 3 Sa 579/09
- BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10
Wird zitiert von ...
- BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10
"Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2009 - 3 Sa 579/09 - wird als unzulässig verworfen, soweit das Landesarbeitsgericht unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Regensburg vom 5. Juni 2009 - 3 Ca 3306/08 - den Anspruch des Klägers auf Abgeltung von Resturlaub aus den Jahren 2005 und 2006 in Höhe von 919, 60 Euro brutto nebst Zinsen abgewiesen hat.Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2009 - 3 Sa 579/09 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Beklagten unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Regensburg vom 5. Juni 2009 - 3 Ca 3306/08 - die Klage hinsichtlich der Vergütungsansprüche aus den Zeiträumen 25. Oktober 2005 bis 31. Mai 2006 und 1. August 2006 bis 30. April 2008 abgewiesen hat.
