Rechtsprechung
| LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anspruch auf Einsicht in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Rechtsschutzbedürfnis
- BAYERN | RECHT
§ 253 ZPO, § 242 BGB, § 83 BetrVG
Anspruch auf Einsicht in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Rechtsschutzbedürfnis - Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Anspruch auf Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Zeugniserteilung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 83 BetrVG; 242 BGB
Einsicht in Personalakte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einsichtnahme in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unschlüssige Klage bei unzureichender Darlegung des berechtigten Interesses
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Einsicht in Personalakte
Kurzfassungen/Presse (2)
- busradar.de (Kurzinformation)
Keine Einsicht in Personalakte nach Ende der Anstellung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Einsicht in Personalakte nach Ende der Anstellung - Recht auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung besteht ebenfalls nicht
Verfahrensgang
- ArbG München, 11.04.2008 - 39 Ca 14853/07
- LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08
- BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09
Wird zitiert von ...
- BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09
Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Januar 2009 - 11 Sa 460/08 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 11. April 2008 - 39 Ca 14853/07 - hinsichtlich des Antrags zu 1. zurückgewiesen hat.
