Rechtsprechung
| LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beschäftigungsanspruch - Zielvereinbarung - Initiativlast - Zwischenzeugnis
- BAYERN | RECHT
§ 611 Abs 1 BGB, § 162 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 283 S 1 BGB, § 252 BGB, § 254 BGB
Beschäftigungsanspruch - Zielvereinbarung - Initiativlast - Zwischenzeugnis - Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmeransprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis; Beschäftigungsanspruch eines leitenden Angestellten; Schadensersatzanspruch bei schuldhafter Unterlassung einer Zielvereinbarung; Anspruch auf Zwischenzeugnis
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 06.11.2008 - 3 Ca 4213/07
- LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 1201/11
Außerordentliche Kündigung; Internet, E-Mail, Privatnutzung; Entzug …
Dieser Anspruch ergibt sich im bestehenden Arbeitsverhältnis aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht des Arbeitgebers dann, wenn dafür unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls triftige Gründe gegeben sind, die den Wunsch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines solchen Zeugnisses bei verständiger Betrachtung als berechtigt erscheinen lassen (vgl. LAG München 23.07.2009 - 4 Sa 103/09, juris; LAG Hamm 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06 - NZA-RR 2007, 486 f; LAG Hessen 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02, juris). - LAG München, 20.06.2012 - 10 Sa 951/11
Schadensersatz wegen unterlassener Zielvorgaben und Zielvereinbarungen
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht als allgemeine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund geltend machen kann (vgl. LAG München v. 23.07.2009 - 4 Sa 103/09 - zit. n. Juris; LAG Köln v. 02.02.2000 - NZA-RR 2000, 419).
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