Rechtsprechung
| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.10.2011 - 5 Sa 103/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kein Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz für Arbeitnehmer amtsangehöriger Gemeinden, die selber nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 23 KSchG, § 242 BGB, § 34 Abs 2 TVöD, Art 3 GG
Kein Kündigungsschutz nach KSchG für Arbeitnehmer amtsangehöriger Gemeinden, die selber nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Kündigungsschutz nach KSchG für Arbeitnehmer amtsangehöriger Gemeinden, die selber nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz für Arbeitnehmer amtsangehöriger Gemeinden, die selber nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Gebot sozialer Rücksichtnahme
