Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.10.2011 - 5 Sa 103/11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz für Arbeitnehmer amtsangehöriger Gemeinden, die selber nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 23 KSchG, § 242 BGB, § 34 Abs 2 TVöD, Art 3 GG
    Kein Kündigungsschutz nach KSchG für Arbeitnehmer amtsangehöriger Gemeinden, die selber nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Kündigungsschutz nach KSchG für Arbeitnehmer amtsangehöriger Gemeinden, die selber nicht mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz für Arbeitnehmer amtsangehöriger Gemeinden, die selber nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Gebot sozialer Rücksichtnahme

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