Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 02.03.2011 - 2 Sa 307/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Befristeter Arbeitsvertrag - sonstiger Sachgrund - beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden
- BAYERN | RECHT
§ 14 Abs 1 S 1 TzBfG, § 17 TzBfG
Befristeter Arbeitsvertrag - sonstiger Sachgrund - beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden | Die beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung kann als sonstiger Sachgrund die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG rechtfertigen. - IWW
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG
Befristung, beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden als sonstiger Sachgrund
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis stellt sachlichen Grund für Befristung eines Arbeitsvertrages dar
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 24.03.2009 - 6 Ca 2652/08
- LAG Nürnberg, 02.03.2011 - 2 Sa 307/09
