Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 18.08.1999 - 1 Ta 185/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Zwangsarbeit - NS-Rüstungsbetrieb - Rechtsweg - Zivilrechtsweg
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Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Klagen wegen Zwangsarbeit
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 08.07.1999 - 11 Ca 2078/99
- LAG Nürnberg, 18.08.1999 - 1 Ta 185/99
- BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 59/99
Zeitschriftenfundstellen
- BB 1999, 2251
Wird zitiert von ... (5)
- LAG München, 29.11.1999 - 5 Ta 352/99
Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin
Diese Benachteiligung des Ostarbeiters wegen seiner Rasse und Heimat ist mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nicht vereinbar und schon deswegen sind die Ostarbeiterverordnungen für die streitige Zwangsarbeit nicht maßgeblich (ebenso LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --), obwohl diese Verordnungen gemäß § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes über die Aufhebung von Kriegsvorschriften (BGBl. I S. 391) erst mit Wirkung vom 8.5.1945 aufgehoben worden sind.Es muss vor allem berücksichtigt werden, dass es sich bei diesen Rechtsverletzungen um Menschenrechtsverletzungen gehandelt hat (vgl. BVerfG 23.4.1991 BVerfGE 84, 90, 121, wo die Rechtsgleichheit und das Willkürverbot ausdrücklich als Menschenrechte qualifiziert werden; vgl. auch LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --).
Dementsprechend hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG , sondern generell für die sog. sic-non-Fälle entschieden, dass die Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG auch dann zuständig sind, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht besteht, und zwar -- entgegen dem Beschluss des LAG Nürnberg vom 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 -- auch im Falle der Unschlüssigkeit der Klage (…vgl. BAG 24.4.1996 a.a.O., unter B II 4 der Gründe; Reinecke, ZfA, 1998, 359, 377 ff;… auch nach Schilken, a.a.O., unter a aE, hat der Gesetzgeber die sic-non-Fälle bei der Formulierung des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG nicht bedacht).
Soweit demgegenüber die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte unter Berufung auf "die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung und die Respektierung der Nachbargerichtsbarkeit" von dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht wird (…so etwa der Zweite Senat des BAG 30.8.1993 a.a.O., unter III 3 a bb und 3 b; in der Sache ebenso LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --), so ist das deswegen nicht überzeugend, weil es doch gerade darum geht, welchen Inhalt "die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung" hat (…so schon OLG Köln 8.7.1993 a.a.O.;… ebenso Reinecke, a.a.O., 374).
Von einer solchen Offenkundigkeit kann aber aus den dargelegten Gründen jedenfalls keine Rede sein (anders wohl LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --, das jedenfalls eine gesetzliche Regelung bemängelt).
Schon deswegen wird diese Rechtsprechung (wie etwa Hessisches LAG 16.7.1999 -- 2 Ta 239/99 -- und LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --) dem vorliegenden Sonderfall der von der Klägerin behaupteten Zwangsarbeit nicht hinreichend gerecht.
- LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten: Zwangsarbeiterklagen
Diese Benachteiligung des Ostarbeiters wegen seiner Rasse und Heimat ist mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nicht vereinbar und schon deswegen sind die Ostarbeiterverordnungen für die streitige Zwangsarbeit nicht maßgeblich (ebenso LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --), obwohl diese Verordnungen gemäß § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes über die Aufhebung von Kriegsvorschriften vom 14.6.1951 (BGBl. I S. 391) erst mit Wirkung vom 8.5.1945 aufgehoben worden sind.Es muss vor allem berücksichtigt werden, dass es sich bei diesen Rechtsverletzungen um Menschenrechtsverletzungen gehandelt hat (vgl. BVerfG 23.4.1991 BVerfGE 84, 90, 121, wo die Rechtsgleichheit und das Willkürverbot ausdrücklich als Menschenrechte qualifiziert werden; vgl. auch LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --).
Dementsprechend hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht nur in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG , sondern generell für die sog. sic-non-Fälle entschieden, dass die Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG auch dann zuständig sind, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht besteht, und zwar -- entgegen dem Beschluss des LAG Nürnberg vom 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 -- auch im Falle der Unschlüssigkeit der Klage (…vgl. BAG 24.4.1996 aaO, unter B II 4 der Gründe; Reinecke, ZfA, 1998, 359, 377 ff;… auch nach Schilken, aaO, unter a aE, hat der Gesetzgeber die sic-non-Fälle bei der Formulierung des § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG nicht bedacht).
Soweit demgegenüber die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte unter Berufung auf "die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung und die Respektierung der Nachbargerichtsbarkeit" von dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht wird (…so etwa der Zweite Senat des BAG 30.8.1993 aaO, unter III 3 a bb und 3 b; in der Sache ebenso LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --), so ist das deswegen nicht überzeugend, weil es doch gerade darum geht, welchen Inhalt "die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung" hat (…so schon OLG Köln 8.7.1993 aaO;… ebenso Reinecke, aaO, 374).
Von einer solchen Offenkundigkeit kann aber aus den dargelegten Gründen jedenfalls keine Rede sein (anders wohl LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 --, das jedenfalls eine gesetzliche Regelung bemängelt).
Die Rechtsprechung, die die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Zwangsarbeiterklagen generell verneint hat (vgl. etwa Hessisches LAG 16.7.1999 -- 2 Ta 239/99 --, LAG Nürnberg 18.8.1999 -- 1 Ta 185/99 -- und LAG Baden-Württemberg 17.11.1999 -- 11 Ta 16/99 --) ist demgegenüber nicht überzeugend.
- BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 59/99
Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters
Die weitere sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18. August 1999 - 1 Ta 185/99 - wird zurückgewiesen.
- OLG Koblenz, 30.10.2000 - 10 W 542/00
Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik …
als Kriegsverbrechen einzustufen (vgl. auch ÖLG Köln NJW 1999, 1555 f.; vgl. auch Tomuschat, IPRax 1999, 237 ff. zu vorgenannter Entscheidung des OLG Köln; ferner LArbG Nürnberg Beschluss vom 18.81999 1 Ta 185/99; ). - LAG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - 2 Ta 136/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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