Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 25.01.2011 - 7 Sa 521/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung - Pflicht zur Herausgabe des Dienstwagens - Abmahnung
- BAYERN | RECHT
§ 626 Abs 1 BGB
Außerordentliche Kündigung - Pflicht zur Herausgabe des Dienstwagens - Abmahnung | Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich oder außerordentlich, ist der Arbeitnehmer unabhängig von der Frage, ob die Kündigung wirksam ist, auf Verlangen des Arbeitgebers zur Herausgabe des ihm überlassenen PKW verpflichtet. Etwas anderes gilt - in Anlehnung an den Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung - nur dann, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist.Verweigert der Arbeitnehmer die Herausgabe des Fahrzeugs, kann dies einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Im Einzelfall kann eine vorherige Abmahnung geboten sein. - IWW
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 626 Absatz 1 BGB
Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Herausgabepflicht für PKW; außerordentliche Kündigung; Abmahnung
Kurzfassungen/Presse (2)
- lp-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Dienstwagen - Herausgabe bei Kündigung
- lto.de (Kurzinformation)
Unbefugte Nutzung des dem Arbeitgeber gehörenden PKW stellt an sich einen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth - 3 Ca 1540/09
- LAG Nürnberg, 25.01.2011 - 7 Sa 521/10
