Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2006 - 8 Ta 226/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Ordnungsgeld wegen Missachtung der Anordnung des persönlichen Erscheinens
- RA Karpienski
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungsgeld bei Ausbleiben der geladenen Partei und Entsendung eines kenntnislosen Bevollmächtigten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Ordnungsgeld wegen Missachtung der Anordnung des persönlichen Erscheinens
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 11.10.2006 - 9 Ca 1787/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2006 - 8 Ta 226/06
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Ta 86/08
Ordnungsgeld gegen nicht erschiene Partei
Entsprechende Feststellungen des Arbeitsgerichts müssen sich entweder aus der Sitzungsniederschrift oder wenigstens aus der Begründung des Beschlusses ergeben (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 27/06 - Juris; Beschluss vom 23.05.2007 - 6 Ta 120/07, Juris; Beschluss vom 01.12.2006 - 8 Ta 226/06 - Juris; jeweils mit weiteren Nachweisen). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2008 - 9 Ta 40/08
Ordnungsgeld wegen Missachtung der Anordnung des persönlichen Erscheinens
Nach gefestigter Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. etwa Beschl. v. 30.01.2006 - 4 Ta 27/06 - Beschl. v. 01.12.2006 - 8 Ta 226/06 -) kann ein Ordnungsgeld gegen eine Partei, die der Anordnung zum persönlichen Erscheinen nicht nachgekommen ist, nur verhängt werden, wenn die ordnungsgemäße Ladung zum persönlichen Erscheinen in der Gerichtsakte dokumentiert ist, die persönlich geladene Partei sich nicht entschuldigt hat und keinen Vertreter entsandt hat, der zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen fähig ist.
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