Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 244/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Zweckmäßigkeits- und Praktikabilitätsüberlegungen kein dringender betrieblicher Grund i. S. d. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Elternzeit - Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unsubstantiierte Darlegung dringender betrieblicher Gründe gegenüber Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit - Maßstab der Verhältnismäßigkeit und Unvermeidbarkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zweckmäßigkeits- und Praktikabilitätsüberlegungen kein dringender betrieblicher Grund i. S. d. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitsrecht - Aktuelles Urteil zu Elternzeit und Teilzeit
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 07.03.2007 - 5 Ca 1033/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 244/07
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 3 Sa 305/11
Unbegründete Ablehnung des Antrags auf Elternteilzeit bei unsubstantiierten …
Dies führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit des Antrags insgesamt, sondern vielmehr dazu, dass sich der Arbeitgeber erst zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt mit der Elternteilzeit einverstanden zu erklären braucht ( LAG Rheinland-Pfalz 13. September 2007 - 11 Sa 244/07 - Rn. 70, [juris] ).Vielmehr verschiebt sich nur der Zeitpunkt des Vollzugs ( LAG Rheinland-Pfalz 13. September 2007 - 11 Sa 244/07 - Rn. 70, [juris];… Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Gallner 12. Aufl. § 15 BEEG Rn. 16;… ebenso zu § 8 TzBfG: BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 616/03 - Rn. 23, NZA 2004, 1090 ).
Die Beklagte brauchte sich daher frühestens am 21. Januar 2011 mit der verlangten Elternteilzeit einverstanden zu erklären (… zur Berechnung vgl. BAG 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - Rn. 45, NZA 2004, 1039; LAG Rheinland-Pfalz, 13. September 2007 - 11 Sa 244/07 - Rn. 69, [juris] ).
Die Unterschreitung bzw. zeitliche Verschiebung des Beginn der nach dem Klageantrag verlangten Dauer der Elternteilzeit ist kein Aliud, sondern nur ein Minus (… vgl. BAG 21. April 2009 - 9 AZR 391/08 - Rn. 51, NZA 2010, 155; LAG Rheinland-Pfalz 13. September 2007 - 11 Sa 244/07 - [juris] ).
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 3 Sa 458/11
Anderweitige Rechtshängigkeit; Übertragung nicht verbrauchter Restelternzeit; …
Die Unterschreitung bzw. zeitliche Verschiebung des Beginns der nach dem Klageantrag im Parallelverfahren verlangten Dauer der Elternteilzeit ist kein Aliud, sondern nur ein Minus (… vgl. BAG 21. April 2009 - 9 AZR 391/08 - Rn. 51, NZA 2010, 155; LAG Rheinland-Pfalz 13. September 2007 - 11 Sa 244/07 - [juris] ).Die Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist von sieben Wochen gemäß §§ 16 Abs. 1 Satz 1, 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BEEG führt nicht zur Unwirksamkeit des Antrags insgesamt, sondern lediglich dazu, dass sich der Arbeitgeber erst zu dem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt mit der Elternteilzeit einverstanden zu erklären braucht; demgemäß umfasst auch der entsprechende Klageantrag bei Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist eine zeitliche Verschiebung des Beginns der begehrten Elternteilzeit ( LAG Rheinland-Pfalz 13. September 2007 - 11 Sa 244/07 - [juris] ).
- LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10
Quotenregelung bei Elternteilzeitverlangen
Das formwirksame Elternzeitverlangen i. S. v. § 15 Abs. 7 BEEG kann auch, wie hier, in der Klageschrift enthalten sein (LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 244/07 - zitiert nach Juris) bb) Die Geltendmachung der Elternzeit durch den Kläger für das dritte Jahr nach der Geburt des Kindes im Anschluss an die Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre stellt wiederum die Geltendmachung einer Elternzeit i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG dar und ist keine zustimmungsbedürftige Verlängerung.
