Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Außerordentliche Kündigung - Geldentnahme aus Bargeldkasse - Schadensersatz
- aufrecht.de
Außerordentliche Kündigung nach Griff in die Kasse im Einzelfall auch ohne Abmahnung rechtmäßig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung bei Vorenthaltung von Bargeldeinnahmen einer Betriebstankstelle; Schadensschätzung anhand vorhandener Tankbelege
Kurzfassungen/Presse (2)
- heise.de (Pressebericht, 12.04.2012)
Griff in die Kasse rechtfertigt fristlose Kündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Griff in die Kasse: Arbeitgeber kann Angestellte nach unerlaubter Geldentnahme aus der Bargeldkasse fristlos kündigen - Bei schwerwiegenden Verstößen des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 31.08.2011 - 10 Ca 2152/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
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