Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechung Rheinland-Pfalz

    Außerordentliche Kündigung - Geldentnahme aus Bargeldkasse - Schadensersatz

  • aufrecht.de

    Außerordentliche Kündigung nach Griff in die Kasse im Einzelfall auch ohne Abmahnung rechtmäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung bei Vorenthaltung von Bargeldeinnahmen einer Betriebstankstelle; Schadensschätzung anhand vorhandener Tankbelege

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 12.04.2012)

    Griff in die Kasse rechtfertigt fristlose Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Griff in die Kasse: Arbeitgeber kann Angestellte nach unerlaubter Geldentnahme aus der Bargeldkasse fristlos kündigen - Bei schwerwiegenden Verstößen des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich

Verfahrensgang

  • ArbG Mainz, 31.08.2011 - 10 Ca 2152/10
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
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