Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 1 Ta 158/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechung Rheinland-Pfalz

    Gegenstandswert - Unzulässigkeit der Beschwerde nach § 33 RVG mangels Beschwer des Beschwerdeführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert - Unzulässigkeit der Beschwerde nach § 33 RVG mangels Beschwer des Beschwerdeführers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Gegenstandswert - Unzulässigkeit der Beschwerde nach § 33 RVG mangels Beschwer des Beschwerdeführers

Verfahrensgang

  • ArbG Mainz, 28.07.2008 - 3 Ca 1117/08
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 1 Ta 158/08
  • ArbG Mainz, 16.09.2008 - 3 Ca 1117/08



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 1 Ta 208/08  

    Gegenstandswert - Wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und

    Die Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG setzt wie jedes Rechtsmittel eine Beschwer des Rechtsmittelführers voraus, d. h. dieser muss durch die von ihm angefochtene Entscheidung benachteiligt werden und diese Benachteiligung beseitigen wollen (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.2005, NZA 2005, 597; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.09.2008 - 1 Ta 158/08; Schwab/Weth, ArbGG, 2. Auflage 2008, § 78 Randnr. 9 und § 64 Randnr. 14 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2010 - 1 Ta 28/10  

    Unzulässige Kostenbeschwerde der Partei bei fehlender Beschwer durch niedrige

    Er muss also die Beseitigung einer Benachteiligung verfolgen (vgl. hierzu LAG Rheinland -Pfalz, Beschl. v. 16.09.2008 - 1 Ta 158/08; Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl., § 78 Rn. 9 und § 64, Rn. 14 f.).
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