Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 504/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründet Kündigung bei gutgläubiger Strafanzeige gegen Vereinsvorstand - Auflösung des Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitgebers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Strafanzeige gegen Arbeitgeber
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 16.03.2005 - 1 Ca 2796/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 504/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08
Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, kann die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder seine Repräsentanten eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und damit auch einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen (BAG Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 - NZA 2007, 502; BAG Urteil vom 03.07.2003 -2 AZR 235/02 - NZA 2004, 427, vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.12.2005 - 5 Sa 504/05, dokumentiert in Juris).
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