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   LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07   

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Wird zitiert von ... (26)  

  • LAG München, 01.09.2009 - 6 Sa 34/09  

    Übertragung der ständigen Vertretung des leitenden Arztes nach dem TV-Ärzte -

    An die Übertragung der medizinischen Verantwortung nach dem TV-Ärzte sind geringere Anforderungen zu stellen, als nach dem TV-Ärzte/VKA (vgl. LAG Sachsen v. 4.6. 2008 - 9 Sa 658/07, juris, insbesondere Rz. 62; vgl. auch Knörr, ZTR 2009, 50, 55 f.).

    Danach kann eine konkludente Übertragung ausreichen (vgl. LAG Sachsen v. 4.6. 2008, a.a.O.); doch bedarf es eines dem vertretungsberechtigten Organ zurechenbaren Handelns, wozu die Übertragung durch den Chefarzt in Ausübung seines Weisungsrechtes nicht rechnet (LAG SachsenAnhalt v. 17.6. 2008 - 8 Sa 15/08 E, juris, unter Rz. 38).

    2008 (a.a.O.).

    Entgegen der Annahme des LAG Sachsen (Urteil v. 4.6. 2008, a.a.O., unter Rz. 62) kann eine Duldungsvollmacht nicht daraus begründet werden, der Arbeitgeber verhalte sich widersprüchlich, wenn er sich darauf berufe, der Tarifvertrag sehe eine ausdrückliche Übertragung der eingruppierungsrelevanten Tätigkeiten durch ihn vor, die es zu keiner Zeit gegeben habe, obschon er positiv darum wisse, einem Arbeitnehmer sei eine eingruppierungsrelevante Tätigkeit übertragen worden, die er auch - ohne Widerspruch des Arbeitgebers - seit Jahren ausübe.

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08  

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Juni 2008 - 9 Sa 658/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08  

    Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 TV-Ärzte - Tarifmerkmal "durch

    (vgl. Sächs. LAG vom 4. Juni 2008 - 9 Sa 658/07, veröffentlicht in juris zu einer gynäkologischer Ambulanz).

    Deshalb konnte oder durfte bei dem Kläger auch nicht der Eindruck entstehen, dass A habe dem Handeln von E eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (a.A. Sächs. LAG vom 4. Juni 2008 a.a.O.).

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