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   LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • LAG Sachsen
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel; Wirksamkeit der ersten Stufe bei unangemessen kurzer Frist auf der zweiten Stufe; unbegründete Vergütungsklage eines Leiharbeitnehmers wegen Benachteiligung bei verspäteter Geltendmachung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter kann sich nicht auf etwaige in anderen Entleihbetrieben geltende günstigere Ausschlussfristen berufen

Verfahrensgang

  • ArbG Chemnitz, 31.03.2011 - 4 Ca 3529/10
  • LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2011, 2943



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Wird zitiert von ... (15)  

  • LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11  

    Equal-pay - Beginn einer vereinbarten Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich

    Die in § 18 des Arbeitsvertrags enthaltene dreimonatige Ausschlussfrist zur schriftlichen Geltendmachung ist günstiger als die in § 19 MTV enthaltene zweimonatige (vgl. LAG Sachsen vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11; vgl. auch LAG Nürnberg vom 12.04.2012 - 6 Sa 25/12, n.v.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11).

    Die Forderung muss in ihrem Bestand feststellbar sein und geltend gemacht werden können (BAG vom 14.03.2012 - 10 AZR 172/11 m.w.N.) Dies ist unter Zugrundelegung der Wertung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB dann der Fall, wenn dem Gläubiger alle seinen Anspruch begründenden Tatsachen bekannt sind (BAG a.a.O.; vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01; Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 43 zitiert nach JURIS; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 47 zitiert nach JURIS).

    Die etwaige fehlerhafte Bewertung der Klägerin, ob der in der Bezugnahmeklausel am Ende des Arbeitsvertrages erwähnte Entgelttarifvertrag und die übrigen Tarifverträge wirksam waren, stellt keinen Irrtum über die anspruchsbegründenden Tatsachen, sondern allenfalls einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar (Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 43 zitiert nach JURIS; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 47 zitiert nach JURIS).

    Seit dieser Entscheidung hätte der Klägerin klar sein müssen, dass u. a. die im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Tarifverträge zwischen der AMP und der CGZP wegen der Tarifunfähigkeit unwirksam sein können (Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 45 zitiert nach JURIS; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 50 zitiert nach JURIS; anderer Ansicht LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11).

    Das erkennende Gericht folgt einerseits im Wesentlichen den Entscheidungen des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 und des LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11.

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11  

    "Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?

    Dies ist unter Zugrundelegung der Wertung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB dann der Fall, wenn dem Gläubiger alle seinen Anspruch begründenden Tatsachen bekannt sind (BAG 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - NZA 2003, 268, 271; Sächs. LAG 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - Rz. 43 juris).

    Die etwaige fehlerhafte Bewertung des Klägers, ob der in der Bezugnahmeklausel in Ziff. 1. des Arbeitsvertrages vom 18.02.2005 bzw. der in der Zusatzvereinbarung vom 26.04.2010 ausdrücklich erwähnte Entgelttarifvertrag (ETV) wirksam war bzw. ist, stellt keinen Irrtum über die anspruchsbegründenden Tatsachen, sondern allenfalls einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar (Sächs. LAG 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - Rz. 43 juris).

    Seit dieser Entscheidung hätte dem Kläger klar sein müssen, dass der u. a. im Arbeitsvertrag in Bezug genommene Entgelttarifvertrag zwischen der INZ und der CGZP wegen deren Tarifunfähigkeit unwirksam ist (vgl. Sächs. LAG 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - Rz. 45 juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11  

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Die Verlängerung von Ausschlussfristen ist nicht günstiger, da sie für beide Seiten wirkt und eine Trennung für die Ansprüche der einen Seite und die Ansprüche der anderen Seite nicht vorgenommen werden kann (a.A. Sächsisches Landesarbeitsgericht v. 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - ArbR 2011, 544).

    Hinzu kommt, dass es sich um eine komplizierte, umstrittene Rechtsfrage handelt, die es der Klägerin in beiden Vertragsgestaltungen unzumutbar machte, zumal im bestehenden Rechtsverhältnis, ohne Klärung der entscheidenden Vorfrage, die Ansprüche geltend zu machen (Schüren Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 4. Aufl. 2010 § 10 Rz. 257; Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven v. 12.05.2011- 5 Ca 5129/10; a.A. Sächsisches Landesarbeitsgericht v. 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - ArbR 2011, 544: ArbG Köln v. 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11 in juris).

mehr
  • LAG Düsseldorf, 22.05.2012 - 16 Sa 302/12  
    (1)Die einzelvertragliche Bezugnahme auf einen unwirksamen Tarifvertrag ist grundsätzlich wirksam möglich (BAG vom 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - NZA 2002, 1041, Rn. 45; vom 07.12.1977 - 4 AZR 474/76 - DB 1978, 356, Rn. 13 a.E.; LAG Hamm vom 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11 - a.a.O., Rn. 258; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - zit. nach juris, Rn. 41; LAG Sachsen vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - BB 2011, 2943, Rn. 28; Löwisch/Rieble, TVG, a.a.O., § 3, Rn. 258; Wiedemann-Oetker, TVG, 7. Aufl. 2007, § 3, Rn. 320; Kempen/Zachert-Stein, TVG, 4. Aufl. 2005, § 3, Rn. 168; Däubler-Lorenz, TVG, 2. Aufl. 2006, § 3, Rn. 243; HWK-Henssler, 4. Aufl. 2010, § 3 TVG, Rn. 20).

    Als arbeitsvertragliche Verfallfrist unterliegt sie anders als eine tarifvertragliche Verfallfrist (§ 310 Abs. 4 BGB) einer Inhaltskontrolle nach § 305 ff. BGB, weil der Beklagte den Arbeitsvertrag als Mustervertrag verwendet hat (vgl. LAG Sachsen vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - a.a.O., Rn. 32; ErfKo-Franzen, a.a.O., § 3 TVG, Rn. 34; offen gelassen von LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - a.a.O., Rn. 43).

    Die zweite Stufe hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung in § 19.4 MTV kann gestrichen werden, ohne dass die erste Stufe hinsichtlich der außergerichtlichen Geltendmachung in § 19.2 MTV ihren Sinn verlieren würde; diese kann auch isoliert bestehen bleiben (ausdrücklich für diesen Tarifvertrag LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - a.a.O., Rn. 44; vgl. auch BAG vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - a.a.O., Rn. 26 ff.; LAG Sachsen vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - a.a.O., Rn. 33).

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11  

    CGZP, Leiharbeitnehmer, Equal-Pay-Grundsatz, Equal-Pay-Anspruch,

    Hieraus ergibt sich eindeutig und unmissverständlich, dass vorliegend die dreimonatige arbeitsvertragliche Ausschlussfrist gemäß § 12 Abs. 1 des Arbeitsvertrages gilt und nicht die zweimonatige tarifliche Ausschlussfrist gemäß Ziff. 19.2 CGZP/AMP-Manteltarifvertrages (Sächsisches LAG, Urt. v. 23.08.2011 ­ 1 Sa 322/11 -, zit. n. Juris; LAG Nürnberg, Urt. v. 02.05.2012 ­ 2 Sa 516/11 -, zit. n. Juris; LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 ­ 3 Sa 1657/11 -, zit. n. Juris; a.A.: Sächsisches LAG, Urt. v. 23.05.2012 ­ 2 Sa 615/11 -, wobei dort eine dreimonatige arbeitsvertragliche Ausschlussklausel im Verhältnis zur ebenfalls dreimonatigen tariflichen Ausschlussfrist der Ziff. 19.2 des mehrgliedrigen CGZP u. a./AMP-Manteltarifvertrages der Inhaltskontrolle unterlag).

    Hierbei handelt es sich nicht um die Unkenntnis anspruchsbegründender Tatsachen, sondern allenfalls um einen unbeachtlichen Rechtsirrtum (LAG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011 ­ 11 Sa 852/11, zit n. Juris; Sächsisches LAG, Urt. v. 23.08.2011 ­ 1 Sa 322/11 -, zit. n. Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11  

    Equal-pay-Ansprüche; Ausschlussfrist; Auslöse und Fahrtkosten; CGZP

    Vielmehr sei die nach den vertraglichen Vereinbarungen zu bestimmende Fälligkeit in den Blick zu nehmen (in diesem Sinne beispielsweise Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2011 Az. 1 Sa 322/11, Bayreuther, Der Betrieb 2011, Seite 267 ff.; Lembke, NZA 2011, Seite 1062 ff. mit Blick auf die Verjährungsfristen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12  

    Equal-Pay; mehrgliedriger Tarifvertrag; Leiharbeitnehmer; Bezugnahmeklausel;

    Sofern er sich über die Wirksamkeit des in der Zusatzvereinbarung in Bezug genommenen MTV geirrt haben sollte, stellt dies keinen Irrtum über anspruchsbegründene Tatsachen dar, sondern einen unbeachtlichen Rechtsirrtum (LAG Düsseldorf 08.12.2011, a. a.O.; LAG Sachsen 23.08.2011 -1 Sa 322/11-, Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - 24 Sa 213/12  
    Hinzu kommt, dass es sich um eine komplizierte, umstrittene Rechtsfrage handelt, die es der Klägerin in beiden Vertragsgestaltungen unzumutbar machte, ohne Klärung der entscheidenden Vorfrage die Ansprüche geltend zu machen (so auch Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 4. Aufl. 2010 § 10 Rz. 257; Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven 12.05.2011 - 5 Ca5129/10; a.A. Sächsisches Landesarbeitsgericht 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - ArbR 2011, 544: ArbG Köln 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11 - juris).
  • ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11  
    Insoweit kann nur auf den Grundsatz aus der Entscheidung des LAG Chemnitz vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - verwiesen werden, wonach "Urteile oberster Bundesgerichte die Rechtslage nicht ändern, sondern diese auf Grund eines Erkenntnisprozesses feststellen.
  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2012 - 11 Ca 6767/11  
    Denn die Verwendung gesetzlicher Generalklauseln und gesetzlicher unbestimmter Rechtsbegriffe ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht unklar und unmissverständlich (LAG Sachsen, 23.8.2011 - 1 Sa 322/11 - Rn. 39, juris).
  • LAG Sachsen, 17.04.2012 - 1 Sa 53/12  

    Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches im Betrieb des Entleihers gezahltes

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2012 - 1 Sa 495/11  

    Vergütung, Equal-Pay-Grundsatz, Leiharbeitnehmer, Tarifvertrag, mehrgliedriger,

  • ArbG Stuttgart, 09.03.2012 - 9 Ca 109/11  

    Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Verfahrensaussetzung -

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2012 - 8 Sa 213/12  

    Bezugnahmeklausel auf mehrgliedrige Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche in einem

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2012 - 8 Sa 128/12  

    Verfallklausel im Formulararbeitsvertrag; unangemessene Benachteiligung durch

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