Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, Unwirksamkeit, Maschinenführer, Pflichtverletzung, schwerwiegende, Sicherheitsvorschriften, Verstoß, Sicherheitsanweisung, Verhältnismäßigkeit, Abmahnung

  • IWW
  • RA Kotz

    Kündigung (fristlose) wegen Verstoßes gegen Warn- und Sicherheitshinweise

mehr
  • ra-felsmann.de

    Eine Abmahnung ist vor einer Kündigung kann auch bei vorsätzlichem Verstoß gegen eine Sicherheitsanweisung erforderlich sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete fristlose Kündigung eines Maschinenführers bei Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften - Abmahnung bei unklaren Sicherheitsbestimmungen für den Einzelfall und stillschweigender Duldung durch Vorgesetzte - Selbstbindung der Arbeitgeberin an Sanktionsordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauarbeitsrecht - Elementare Sicherheitsregeln mißachtet: Fristlose Kündigung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Fristlose Kündigung wegen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wer elementare Sicherheitsvorschriften nicht einhält, riskiert die fristlose Kündigung

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Einhaltung von elementaren Sicherheitsvorschriften

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sicherheitsvorschriften: Nichteinhaltung kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • lawinfo.de (Kurzinformation)

    Wer elementare Sicherheitsvorschriften nicht einhält, riskiert Kündigung

Verfahrensgang

  • ArbG Lübeck, 02.02.2007 - 4 Ca 2531/06
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA-RR 2007, 634



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Wird zitiert von ...  

  • LAG Köln, 16.07.2008 - 3 Sa 190/08  

    außerordentliche Kündigung; Arbeitssicherheit; Arbeitsunfall; Abmahnung;

    Das Gleiche gilt, wenn der Vertragsverstoß den Vertrauensbereich derart gravierend tangiert, dass allein der Ausspruch einer Abmahnung das verloren gegangene Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers nicht wiederherzustellen vermag (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.08.2007 - 5 Sa 150/07 - NZA-RR 2007, 634, 636).
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