Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 51 Abs 1 S 1 MitbestG SH, § 2 Abs 1 Nr 1 MitbestG SH
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Befristung nach § 51 MitbestG Schleswig-Holstein - LAG Schleswig-Holstein
Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Wirksamkeit, Einzelvertretung, Gesamtvertretung, Lehrer, Befristungsabrede, Mitbestimmung, Personalrat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksame Befristung zur Vertretung im Schulbereich; mitbestimmungsfreie Befristungsabrede; unsubstantiierte Darlegungen zur Dauervertretung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Befristetes Arbeitsverhältnis; Befristung; Wirksamkeit; Einzelvertretung; Gesamtvertretung; Lehrer; Befristungsabrede; Mitbestimmung; Personalrat
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 03.12.2008 - 4 Ca 1422b/08
- LAG Schleswig-Holstein, 26.03.2009 - 4 Sa 1/09
- BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11
Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede, …
Auf die Berufung der Beklagten wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 26.03.2009 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils die Klage insgesamt ab (4 Sa 1/09).Hierfür sind sowohl der Wortlaut des Aufforderungsschreibens der Beklagten vom 22.12.2008 als auch der Umstand maßgeblich, dass der Kläger auch nach dem Berufungsurteil vom 26.03.2009 (4 Sa 1/09) unverändert weiterbeschäftigt worden ist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Entfristungsrechtsstreits, d.h. bis zur Verkündung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 06.10.2010 (7 AZR 397/09).
(2) Hiergegen spricht indessen der Umstand, dass die Beklagte auch nach Verkündung des klagabweisenden Berufungsurteils vom 26.03.2009 (4 Sa 1/09) den Kläger unverändert bis zum rechtskräftigem Abschluss des Entfristungsrechtsstreits, d.h. bis zur Verkündung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 06.10.2010 (7 AZR 397/09), weiterbeschäftigt hat.
Mit Verkündung des Berufungsurteils vom 23.03.2009 (4 Sa 1/09) endete die vorläufige Vollstreckbarkeit des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 03.12.2008 (öD 4 Ca 1422 b/08).
Dies folgt vorliegend auch aus dem Tenor des abändernden Berufungsurteils in dem Vorprozess (4 Sa 1/09).
- BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09
Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 - 4 Sa 1/09 - wird zurückgewiesen.
