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   LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10   

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https://dejure.org/2010,16537
LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10 (https://dejure.org/2010,16537)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10 (https://dejure.org/2010,16537)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 5 TaBV 43/10 (https://dejure.org/2010,16537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 ArbSchG, § 12 ArbSchG, 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsvereinbarung zur Unterweisung über Gefahren am Arbeitsplatz ohne vorherige Gefährdungsanalyse; Feststellungsantrag der Arbeitgeberin zur Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsvereinbarung zur Unterweisung über Gefahren am Arbeitsplatz ohne vorherige Gefährdungsanalyse; Feststellungsantrag der Arbeitgeberin zur Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10
    Der Zweck des § 5 ArbSchG liegt unter anderem darin, die Entscheidungsträger zu einem systematischen Vorgehen anzuhalten (so BAG 12.8.2008 - 9 AZR 1117/06 - Rn 26 zitiert nach Juris).

    Sie muss gemäß § 12 Abs. 1 Satz 4 ArbSchG an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein, setzt also ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung voraus (so ausdrücklich BAG 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - Rn 26, zitiert nach Juris).

    Je genauer und wirklichkeitsnäher die Gefährdungen im Betrieb ermittelt und beurteilt werden, desto zielsicherer können konkrete Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden (vgl BAG 12.8.2008 - 9 AZR 1117/06 - Rn 23, zit. nach Juris).

  • LAG Hessen, 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09

    Nichtiger Einigungsstellenteilspruch zur Unterweisung über Sicherheit und

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10
    Für sie ist eine vorherige Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unabdingbar (vgl. LAG Berlin - Brandenburg 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 - Hess LAG 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09 - LAG Düsseldorf 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10 -).

    Ohne die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung ist die Unterweisung sinnlos, verfehlt ihren Zweck und bürdet dem Arbeitgeber unnötige Kosten auf (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 - ; Hess. LAG 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09 - ).

    Beide bauen aufeinander auf (vgl. Landesarbeitsgericht Berlin - Brandenburg 19.02.2009 - ; Hess. Landesarbeitsgericht 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08

    Zulässigkeit der Aufstellung von Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10
    Für sie ist eine vorherige Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unabdingbar (vgl. LAG Berlin - Brandenburg 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 - Hess LAG 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09 - LAG Düsseldorf 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10 -).

    Ohne die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung ist die Unterweisung sinnlos, verfehlt ihren Zweck und bürdet dem Arbeitgeber unnötige Kosten auf (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 - ; Hess. LAG 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09 - ).

  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10
    Eine gerichtliche Entscheidung nach § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG hat nur feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung (vgl. BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - Rn. 37, zitiert nach Juris).

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche rechtliche Interesse an der Feststellung besteht, soweit und solange ihm ein betriebsverfassungsrechtlicher Grund zugrunde liegt und fortbesteht (vgl. BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - Rn. 38, zitiert nach Juris).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10
    Mitbestimmte Regelungsgegenstände sind die Festlegung der Unterweisungsinhalte und -methoden für die jeweiligen Arbeitsplätze und Aufgabenbereiche, die Anlässe für die Unterweisungen der Beschäftigten sowie die Festlegung der Zeiträume für Wiederholungsunterweisungen (vgl dazu BAG 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - Rn 56 zitiert nach Juris; BAG 08.06.2003 - 1 ABR 13/03 - Rn 52 zitiert nach Juris).

    Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die durch den Spruch einer Einigungsstelle zustande gekommen sind (vgl. BAG 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - Rn 60, zitiert nach Juris).

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 31/99

    Arbeitgeberverband im Konkurs

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10
    aa) Im Anwendungsbereich des § 50 Abs. 2 BetrVG ist Rechtsinhaber stets der Einzelbetriebsrat, da er Träger des Mitbestimmungsrechts bleibt (vgl. BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 31/99 - Rn. 13, zitiert nach Juris, Hessisches LAG 14. Januar 2010 - 5 TaBV 121/09 - Seite 5 n.v.).

    Deshalb ist er auch in einer eigenen Rechtsposition betroffen und daher zu beteiligen (vgl. BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 31/99 - Rn. 11, zitiert nach Juris).

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10
    aa) Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 2 a Abs. 1 ArbGG sind der formellen und materiellen Rechtskraft fähig (vgl. z. B. BAG 06. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 -, BAGE 95, 47, Rn. 13; BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - in: DB 2002, 564 Rn. 11).

    Sie hat zur Folge, dass erneute abweichende Entscheidungen desselben oder eines anderen Gerichts innerhalb bestimmter objektiver, subjektiver und zeitlicher Grenzen ausgeschlossen sind (vgl. BAG 06. Juni 2000, a.a.O.).

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10
    aa) Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 2 a Abs. 1 ArbGG sind der formellen und materiellen Rechtskraft fähig (vgl. z. B. BAG 06. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 -, BAGE 95, 47, Rn. 13; BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - in: DB 2002, 564 Rn. 11).

    Dafür sind im Beschlussverfahren ebenso wie im Urteilsverfahren der zur Entscheidung gestellte Antrag und der dazu gehörende Lebenssachverhalt maßgebend (vgl. BAG 15. Januar 2002, a.a.O. Rn. 23).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10
    Mitbestimmte Regelungsgegenstände sind die Festlegung der Unterweisungsinhalte und -methoden für die jeweiligen Arbeitsplätze und Aufgabenbereiche, die Anlässe für die Unterweisungen der Beschäftigten sowie die Festlegung der Zeiträume für Wiederholungsunterweisungen (vgl dazu BAG 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - Rn 56 zitiert nach Juris; BAG 08.06.2003 - 1 ABR 13/03 - Rn 52 zitiert nach Juris).
  • LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10

    Beauftragung des Gesamtbetriebsrats; Verhältnis der Gefährungsbeurteilung nach §

    Auszug aus LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10
    Dieses Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn die neu geschaffenen Instrumente auch praktische Bedeutung erlangen und die Unterrichtung nicht in der gleichen Art und Weise durchgeführt wird wie vor der Schaffung des Gesetzes (ebenso LAG München 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 -).
  • LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 15/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Oktober 2010 - 5 TaBV 43/10 - wird zurückgewiesen.
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