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   LAG Niedersachsen, 18.02.2005 - 10 Ta 129/05   

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https://dejure.org/2005,4581
LAG Niedersachsen, 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 (https://dejure.org/2005,4581)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 (https://dejure.org/2005,4581)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 10 Ta 129/05 (https://dejure.org/2005,4581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Streitwert - Festsetzung einer Einigungsgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 RVG; § 779 BGB; § 23 Abs. 1 BRAGO
    Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr; Abgrenzung der Einigungsgebühr von der vorher existierenden Vergleichsgebühr; Sinn und Zweck der gebührenrechtlichen Neuregelung und des Wegfalls der Vergleichsgebühr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr; Abgrenzung der Einigungsgebühr von der vorher existierenden Vergleichsgebühr; Sinn und Zweck der gebührenrechtlichen Neuregelung und des Wegfalls der Vergleichsgebühr

  • Judicialis

    VV 1000

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV 1000
    Einigungsgebühr im Kündigungsschutzprozess auch bei Vereinbarung ungekündigten Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz)

    Gebührenrecht - Bei Einigung über ungekündigten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses entsteht Einigungsgebühr

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Arbeitsrecht - Bei Einigung über ungekündigten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses entsteht Einigungsgebühr

  • yumpu.com (Leitsatz und Auszüge)

    Einigungsgebühr, Kündigung, Rücknahme der

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Arbeitsrecht - Bei Einigung über ungekündigten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses entsteht Einigungsgebühr

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LAG Sachsen, 08.05.2006 - 4 Ta 147/05

    Einigungsgebühr bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage nach Einigung über

    Von einem weiteren Anwendungsbereich der Einigungsgebühr gehen verschiedene Landesarbeitsgerichte aus (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - LAGE § 11 RVG Nr. 1; LAG Berlin, Beschluss vom 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.02.2006 - 1 Ta 252/05 -).

    Der Beklagte hat nicht lediglich den geltend gemachten Anspruch erfüllt (vgl. auch LAG Niedersachsen, Beschluss vom 18.02.2005 -10 Ta 129/05-).

  • LAG Düsseldorf, 06.06.2006 - 16 Ta 307/06

    Einigungsgebühr nach Einigung über Fortsetzung eines gekündigten

    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - LAGE § 11 RVG Nr. 1; LAG Köln vom 02.09.2005 - 5 Ta 134/05 - LAGE § 11 RVG Nr. 2; LAG Berlin vom 08.06.2005 - 17 Ta(Kost) 6023/05 - JurBüro 2005, 644 = NZA-RR 2005, 488).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 8 Ta 40/10

    Entstehung einer Einigungsgebühr bei Vereinbarung der Fortgeltung des

    Demzufolge entsteht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV RVG auch dann, wenn die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits sich auf die Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses einigen und der Arbeitnehmer daraufhin die Klage zurücknimmt (ebenso LAG Berlin v. 08.06.2005 - 17 Ta (Kost) 6023/05 - NZA-RR 2005, 488; LAG Niedersachsen v. 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - LAGE § 11 RVG Nr. 1; LAG Köln v. 02.09.2005 - 5 Ta 134/05 - LAGE § 11 RVG Nr. 2; LAG Düsseldorf v. 06.06.2006 - 16 Ta 307/06 - MDR 2007, 59).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 325/05

    Einigungsgebühr nach "Rücknahme" einer Kündigung

    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 10 Ta 129/05 [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 17 Ta 6023/05 [Juris]).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2006 - 1 Ta 252/05

    Vergütungsfestsetzung, Einignungsgebühr, Kündigungsschutzklage

    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr aus (so zutreffend LAG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2005 - 16 Ta 452/05 - LAG Niedersachsen, Beschluss vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - LAG Berlin, Beschluss vom 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 433/05

    Einigungsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs über den ungekündigten

    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 10 Ta 129/05 [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 17 Ta 6023/05 [Juris]).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2005 - 16 Ta 363/05

    Einigungsgebühr nach erfolgter Einigung über die Fortsetzung des

    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 10 Ta 129/05 [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 17 Ta 6023/05 [Juris]).
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 16 Ta 452/05

    Einigungsgebühr nach Abschluss eines Vergleichs über den ungekündigten

    Entsprechend löst eine derartige Einigung die Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV RVG aus (ebenso LAG Niedersachsen vom 18.02.2005 - 10 Ta 129/05 - [Juris]; LAG Berlin vom 08.06.2005 - 17 Ta 6023/05 - [Juris]; Beschluss der Kammer jeweils vom 15.08.2005 - 16 Ta 363/05 - und 16 Ta 433/05 -).
  • LAG Hessen, 05.12.2005 - 13 Ta 536/05

    Einigungsgebühr

    Die im Vergleich getroffene vertragliche Vereinbarung, die eine Kündigung einvernehmlich ungeschehen macht, ist damit mehr als ein Anerkenntnis des Klagebegehrens mit der Folge eines Anerkenntnisurteils gem. § 307 Abs. 1 ZPO und gibt den Parteien, anders als eine gerichtlich erstrittene Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, die Chance auf eine unbelastete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus eigener Verantwortung (Kammerbeschlüsse vom 26. September 2005 - 13 Ta 383/05 - und vom 21. Oktober 2005 -13 Ta 433/05 - ebenso LAG Niedersachsen vom 18. Februar 2005 - 10 Ta 129/05 -, zitiert nach Juris; LAG Berlin vom 08. Juni 2005 - 17 Ta (Kost) 6023/05 -, zitiert nach Juris und LAG Düsseldorf vom 15. August 2005, NZA-RR 05, 604; anderer Anfassung zu Unrecht AG Oschatz vom 07. März 2005 - 2 C 556/04 -, zitiert nach Juris, das wie der derzeitige Verfahrensbevollmächtigte des Klägers noch immer einen Vergleich i. S. von § 779 BGB verlangt).
  • OLG Koblenz, 27.05.2005 - 7 WF 219/05

    Rechtsanwaltskosten: Einigungsgebühr nach Rücknahme wechselseitiger Anträge im

    Die Einigungsgebühr kann vielmehr auch ohne gegenseitiges Nachgeben anfallen (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 2005, 190-192; LAG Niedersachsen, Bibliothek BAG und bei www.jurisweb.de- AZ: 10 Ta 129/05 - Schneider in MDR 2004, 423 ff; Gerold/Schmidt/v.Eicken, RVG, 16.Aufl., 1000 VV, Rdn. 27, 28; Bischof/ Jungbauer/Podlech/Trappmann, RVG 2004, S. 437 f; v.Seltmann in Goebel/Gottwald, RVG, 1.Aufl., VV-RVG 1000, Rdn. 2,3; Schneider/Mock, Das neue Gebührenrecht für Anwälte 2004, § 10, Rdn. 25 ff).
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