Rechtsprechung
| LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 207/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Versäumung der Berufungsfrist wegen Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht, Begründetheit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Versäumung der Berufungsfrist wegen Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht, Begründetheit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Verfahrensgang
- AG Delmenhorst, 05.05.2009 - 5a C 6094/08
- LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 207/09
- BGH, 03.05.2010 - V ZB 237/09
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.05.2010 - V ZB 237/09
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aurich vom 27. Oktober 2009 (4 S 207/09) wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
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