Rechtsprechung
   LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern

  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 16 UrhG, § 19a UrhG
    Schadenersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung im Internet: Bereithalten einer nicht verlinkten Datei mit einem Kartenausschnitt auf einem Server; Schadenersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung im Internet: Bereithalten einer nicht verlinkten Datei mit einem Kartenausschnitt auf einem Server

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Speicherung von Stadtplanausschnitten ist keine öffentliche Zugänglichmachung [Abmahnung, Stadtplanausschnitte, Urheberrechtsverletzung, Zugänglichmachung]

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Speicherung von Stadtplanausschnitten ist keine öffentliche Zugänglichmachung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Stadtpläne-Abmahnungen im Internet

mehr
  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Speicherung von Stadtplanausschnitten ist keine öffentliche Zugänglichmachung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kartenausschnitt für Anfahrtsskizze zu Kanzlei auf Anwalts-Homepage stellt unzulässige Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials dar

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg, 14.11.2006 - 218 C 432/06
  • LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 387



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10  

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines nicht

    Der Senat hatte in der genannten Entscheidung - einer Beschwerdeentscheidung nach § 91a Abs. 2 ZPO über die Kosten eines Verfügungsverfahrens - zwar in erster Linie das Vorliegen eines Verfügungsgrundes verneint, jedoch auch ausgesprochen, dass die Kartografien trotz der Ablage in dem nicht verlinkten Unterordner im Rechtssinne weiterhin öffentlich zugänglich gemacht worden seien ( Rn.9; das gegenteilige Verständnis durch das Landgericht Berlin in seiner in der GRUR-RR 08, 387 veröffentlichten Entscheidung vermag der Senat nicht nachzuvollziehen ).

    Eine bestimmte Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher Zugriff realistisch ist, wird nicht verlangt und kann entgegen der Auffassung des LG Berlin ( GRUR-RR 2008, 387 ) auch nicht aus § 15 Abs. 3 UrhG gefolgert werden.

  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09  

    Rapidshare II

    Eine bestimmte Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher Zugriff realistisch ist, wird nicht verlangt und kann entgegen der Auffassung des LG Berlin ( GRUR-RR 2008, 387 ) auch nicht aus § 15 Abs. 3 UrhG gefolgert werden.
  • BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09  

    Vereinbarkeit einer Nichtzulassung der Berufung von Amts wegen mit den

    Trotz Ausführungen der Beschwerdeführerin im Replikschriftsatz zur Rechtsprechung mehrerer Landgerichte zu § 19a UrhG hat sich das Amtsgericht einer hiervon abweichenden Auffassung einer Kammer des Landgerichts Berlin (Urteil vom 2. Oktober 2007 - 15 S 1/07 -, GRUR-RR 2008, S. 387) angeschlossen.
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