Rechtsprechung
| LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08 |
Volltextveröffentlichungen
- webshoprecht.de
Unzulässigkeit der Lottowerbung mit einem lächelnden Lottotrainer und dem grünen Kleeblatt
Kurzfassungen/Presse (6)
- Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verbotene Werbung mit Kleeblatt-Leuchtreklame durch Lotto-Annahmestellen
- blogspot.com (Kurzinformation)
Deutscher Lottoverband: Licht aus für Lotto-Annahmestellen?
- hoeller.info (Pressemitteilung)
LOTTO informiert nicht: Berliner Gerichte verbieten zahlreiche Werbekampagnen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gericht verbietet aufgrund des Staatsvertrages Leuchtwerbung mit dem Lotto-Kleeblatt - Licht aus für Lotto-Annahmestellen - Annahmestellen drohen hohe Bußgelder
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Gericht verbietet Lotto-Leuchtwerbung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08
- KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
Wird zitiert von ...
- KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09
Zur Zulässigkeit von Gewinnspielwerbung
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 03. März 2009 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin - 102 O 273/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin vom 03. März 2009 - Az.: 102 O 273/08 - aufzuheben, soweit zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist, und die Klage insgesamt abzuweisen.
das Urteil der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin vom 03. März 2009 - Az.: 102 O 273/08 - abzuändern, soweit zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist, und den Beklagten ergänzend zu verurteilen,.
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