Rechtsprechung
LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
Art. 5 GG, Art. 5 GG, § 94 BGB, § 823 BGB, § 903 BGB, § 1004 BGB, § 1006 BGB, § 253 ZPO, § 123 StGB, § 303 StGB
Aufnahme; Betriebsanlage; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb; Film; Filmaufnahme; Graffiti; Grundstückseigentum; Hausfriedensbruch; Kunstfreiheit; Pressefreiheit; Sachbeschädigung; U-Bahn - KUR - Journal für Kunstrecht, Urheberrecht und Kulturpolitik
Zur Nutzung rechtswidrig erstellten Filmmaterials im Rahmen einer Filmdokumentation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Ungenehmigte Gebäudeaufnahmen in einem Film können untersagt werden
- berlin.de (Pressemitteilung)
Vervielfältigung und Verbreitung von ungenehmigten Filmaufnahmen zum Thema U-Bahn-Graffiti untersagt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fotorecht: Vorsicht bei Filmaufnahmen auf fremden Grundstücken
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) können Filmproduzenten Filmaufnahmen aus dem Innenbereich von Verkehrsmitteln und Betriebsanlagen untersagen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ungenehmigte Filmaufnahmen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Eigentumsverletzung - Ungenehmigtes Filmen eines Gebäudes
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Kunstfreiheit - Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen von U-Bahn-Graffiti untersagt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vervielfältigung und Verbreitung von ungenehmigten Filmaufnahmen zum Thema U-Bahn-Graffiti untersagt
- Telepolis (Kurzinformation)
Filmen in Berliner U-Bahn bisweilen genehmigungsbedürftig
- tagesspiegel.de (Pressebericht, 18.06.2012)
BVG klagte: Landgericht verbietet Sprayer-Doku "Unlike U"
- rechtambild.de (Kurzinformation und Auszüge)
Eigentumsbeeinträchtigung durch Filmaufnahmen von Grundstück aus
- welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.11.2011)
Du darfst dir kein Bild mehr machen
Besprechungen u.ä. (4)
- internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)
Filmen verboten
- lawblog.de (Entscheidungsanmerkung)
Eigentum 1 : Kunst 0
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Graffiti-Film-Verbot: Der letzte Dokumentarfilm
- wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Filmemacher brauchen Genehmigung oder sichere Kameraposition - LG Berlin untersagt Vervielfältigung/Verbreitung von Graffiti-Doku
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
- KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Papierfundstellen
- ZUM 2012, 815
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von …
Auszug aus LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
Die Grundsätze, die der BGH in seinen zu preußischen Gärten und Parkanlagen ergangenen Entscheidungen vom 03. Dezember 2010 (V ZR 44/10, V ZR 45/10, V ZR 46/10) aufgestellt habe, seien auf den hiesigen Sachverhalt übertragbar.Er entspricht wörtlich der Formulierung des BGH in der Entscheidung vom 17. Dezember 2012 (V ZR 46/10).
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 17. Dezember 2012 - V ZR 46/10) stellen das ungenehmigte Filmen eines Gebäudes und die Verwertung der Bilder eine Eigentumsverletzung dar, wenn das Gebäude von dem Grundstück aus, auf dem es sich befindet, gefilmt wird, denn das Eigentum kann auch dadurch beeinträchtigt werden, dass es, ohne beschädigt zu werden, in einer dem Willen des Eigentümers widersprechenden Weise genutzt wird (…aaO Tz. 17).
Zwar heißt es in der o.g. Entscheidung (BGH V ZR 46/10) im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Stellung des dortigen Beklagten als Handlungsstörer (Tz. 27), dass er bei den von ihm angebotenen DVDs über die Stadt Potsdam nicht auf fremdes Bild- und Filmmaterial zurückgegriffen habe.
- BGH, 24.04.1998 - VI ZR 196/97
Auszug aus LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
Erforderlich ist eine Schadensgefahr, die geeignet ist, den Betrieb in empfindlicher Weise zu beeinträchtigen (BGH MMR 1998, 608 - Filmaufnahmen). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10
Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von …
Auszug aus LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
Die Grundsätze, die der BGH in seinen zu preußischen Gärten und Parkanlagen ergangenen Entscheidungen vom 03. Dezember 2010 (V ZR 44/10, V ZR 45/10, V ZR 46/10) aufgestellt habe, seien auf den hiesigen Sachverhalt übertragbar.
- LG Berlin, 14.11.2008 - 15 O 120/08
Buchhandel - Preisangaben - Urheberschutz - Wettbewerbsverstöße
Auszug aus LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
Allerdings mehren sich in Rechtsprechung und Literatur Stimmen, die eine täterschaftliche Haftung für "technische Multiplikatoren" wie bspw. Online-Buchhändler in Frage stellen (LG Berlin, 15 0 120/06 = NJW 2009, 787 = GRUR-RR 2009, 216; LG Hamburg, 308 0 16/11 = GRUR-RR 2011, 249; LG Düsseldorf, 12 0 5/09 = ZUM-RD 2009, 279). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10
Preußische Schlösser und Gärten
Auszug aus LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
Die Grundsätze, die der BGH in seinen zu preußischen Gärten und Parkanlagen ergangenen Entscheidungen vom 03. Dezember 2010 (V ZR 44/10, V ZR 45/10, V ZR 46/10) aufgestellt habe, seien auf den hiesigen Sachverhalt übertragbar. - BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84
Begriff der rechtswidrigen Tat im Auslieferungsrecht - Freiheit der Kunst und …
Auszug aus LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
Die Reichweite der Gewährleistung erstreckt sich aber von vornherein nicht auf die eigenmächtige Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung fremden Eigentums (BverfG NJW 1984, 1293). - LG Düsseldorf, 18.03.2009 - 12 O 5/09
Buchhandel - Fotos - Urheberrechtsschutz
Auszug aus LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
Allerdings mehren sich in Rechtsprechung und Literatur Stimmen, die eine täterschaftliche Haftung für "technische Multiplikatoren" wie bspw. Online-Buchhändler in Frage stellen (LG Berlin, 15 0 120/06 = NJW 2009, 787 = GRUR-RR 2009, 216; LG Hamburg, 308 0 16/11 = GRUR-RR 2011, 249; LG Düsseldorf, 12 0 5/09 = ZUM-RD 2009, 279). - LG Hamburg, 11.03.2011 - 308 O 16/11
Haftung eines Online-Buchhändlers für Urheberrechtsverletzungen erst ab Kenntnis
Auszug aus LG Berlin, 10.05.2012 - 16 O 199/11
Allerdings mehren sich in Rechtsprechung und Literatur Stimmen, die eine täterschaftliche Haftung für "technische Multiplikatoren" wie bspw. Online-Buchhändler in Frage stellen (LG Berlin, 15 0 120/06 = NJW 2009, 787 = GRUR-RR 2009, 216; LG Hamburg, 308 0 16/11 = GRUR-RR 2011, 249; LG Düsseldorf, 12 0 5/09 = ZUM-RD 2009, 279).
- KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Abwägung Kunstfreiheit bei Doku über Sprayer-Szene
Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das am 10. Mai 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 199/11 - geändert:.Der Beklagte zu 1) beantragt, unter Abänderung des am 10. Mai 2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin (Geschäftszeichen 16 O 199/11) die Klage abzuweisen.