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   LG Berlin, 18.09.2012 - 63 S 417/10   

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https://dejure.org/2012,38127
LG Berlin, 18.09.2012 - 63 S 417/10 (https://dejure.org/2012,38127)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.09.2012 - 63 S 417/10 (https://dejure.org/2012,38127)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. September 2012 - 63 S 417/10 (https://dejure.org/2012,38127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht des Vermieters auf Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Miete i.S.d. § 558 Abs. 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungsverlangen bei Doppelhaushälfte; identifizierbare Vergleichswohnungen; Anforderungen an Sachverständigengutachten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ermittlung der ortsüblichen Miete für eine Doppelhaushälfte anhand des Berliner Mietspiegels;

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558 Abs. 1; BGB § 558a Abs. 2 Nr. 4
    Recht des Vermieters auf Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Miete i.S.d. § 558 Abs. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungsverlangen ist ausreichend zu begründen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auf Vergleichswohnungen gestütztes Mieterhöhungsverlangen muss formell begründet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2013, 143
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.07.1997 - 1 BvR 860/97

    Effektiver Rechtsschutz; Mieterhöhung; Sachverständigengutachten; Offenlegung der

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2012 - 63 S 417/10
    Diese gaben eine genügende Grundlage für eine Überprüfung der Nachvollziehbarkeit der Angaben des Sachverständigen, von der die Beklagten im Rechtsstreit auch Gebrauch gemacht haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1997 - 1 BvR 860/97, WuM 1998, 13 ).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2012 - 63 S 417/10
    Hierzu ist erforderlich, dass der Vermieter die Vergleichswohnungen so bezeichnet, dass der Mieter diese ohne Schwierigkeiten auffinden und damit die behauptete Vergleichbarkeit überprüfen kann (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - VIII ZR 72/02, GE 2003, 318).
  • LG München I, 10.01.2018 - 14 S 7847/17

    Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten

    Unter Abwägung aller Umstände, insbesondere dass der Beklagten eine Überprüfung und Auseinandersetzung mit dem Gutachten möglich war, dem Geheimhaltungsinteresse Dritter sowie dem Umstand, dass ein weiterer Erkenntnisgewinn für die Beklagte bei Preisgabe der genauen Adresse nicht ersichtlich ist, ist es nach Ansicht der Kammer jedenfalls im hier vorliegenden Einzelfall nicht zu beanstanden, dass die Sachverständige die genaue Anschrift der Vergleichswohnungen nicht offenlegte (i.Erg. auch LG Berlin, Urteil vom 18.09.2012 - 63 S 417/10).
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