Rechtsprechung
| LG Berlin, 22.07.2009 - 85 S 18/09 WEG |
Volltextveröffentlichungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum - Insolvenz: Privilegierte Hausgeldforderung
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Pflicht des Insolvenzverwalters zur Duldung der Zwangsversteigerung limitiert auf 5% des Verkehrswerts wegen Hausgeldforderungen auf Grund eines Absonderungsrechts der Wohnungseigentümer
- lto.de (Kurzinformation)
Wohngeldansprüche gewähren im Insolvenzverfahren Absonderungsrecht auch ohne Beschlagnahme des Wohnungseigentums vor Insolvenzeröffnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verband als Wohngeldgläubiger hat ein Absonderungsrecht in der Insolvenz! (IMR 2010, 197)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 09.12.2008 - 77 C 224/08
- LG Berlin, 22.07.2009 - 85 S 18/09 WEG
Zeitschriftenfundstellen
- ZMR 2010, 142
- IMR 2010, 197
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
Wohnungseigentum - Hausgeldansprüche in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers
Es wird allerdings auch die Ansicht vertreten, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft für die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Hausgeldforderungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück habe, sie mithin aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in dem dort geregelten Umfang in die Eigentumswohnung vollstrecken könne (vgl. etwa LG Berlin, ZWE 2010, 228 f unter Hinweis auf § 49 InsO; so wohl auch Alff, ZWE 2010, 105, 112). - LG Berlin, 28.09.2010 - 55 S 87/10
Wohnungseigentum - Zur dinglichen Haftung von Wohnungseigentum
So hat dieser am 12.02.2009 (NZM 2009, 439) entschieden, dass für die dem § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG unterfallenden Wohngeldansprüche aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück besteht, das im Insolvenzverfahren im Wege der abgesonderten Befriedigung verfolgt werden kann, ohne dass eine Beschlagnahme des Wohnungseigentums vor Insolvenzeröffnung vorausgesetzt wäre (so auch LG Berlin, ZMR 2010, 142, nach juris).
