Rechtsprechung
   LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10 - LG Bonn   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 51 Gs 1455/10
  • AG Bonn, 29.06.2010 - 51 Gs 1465/10
  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10 - LG Bonn



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12  

    Kartellrechtliches Ermittlungsverfahren

    Der Begriff " Verteidigungsunterlagen" erfasst neben jeglicher schriftlicher Korrespondenz zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger, soweit diese Bezug zur Verteidigung hat, auch Aufzeichnungen, die der Beschuldigte selbst gerade anlässlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Zweck der Verteidigung gefertigt hat (BVerfG NJW 2010, 1740, 1741; BGH NStZ 1998, 309, 310; NJW 1973, 2035; LG Bonn, Beschluss vom 10.09.2010, Az. 27 Qs 21/10; LG Bonn, Beschluss vom 29.09.2005, Az. 37 Qs 27/05; LG Bonn, Beschluss vom 27.03.2002, Az. 37 Qs 91/01; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 24).

    So existieren polizeiliche Verhaltensweisen, die schon nach ihrem äußeren Befund belegen, dass die Strafverfolgungsbehörden dem Betroffenen als Beschuldigten begegnen, auch wenn sie dies nicht explizit durch förmliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder Bezeichnung des Betroffenen als Beschuldigtem zum Ausdruck bringen (BGH NStZ 1992, 294, 295; Pfeiffer/Hannich, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., Einl Rz. 33 f.; Dannecker/Biermann, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht: GWB, 4. Aufl., Vorb. vor § 81 Rz. 202; LG Bonn, Beschluss v. 10.09.2010, Az.: 27 Qs 21/10).

  • LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10  
    Unter dem hiesigen Az. 27 Qs 21/10 hat die Beschwerdeführerin zeitgleich Beschwerde gegen den Bestätigungsbeschluss des Amtsgerichts C vom ##.06.2010 (Az. ## Gs ####/##) eingelegt.
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