Rechtsprechung
   LG Chemnitz, 04.06.2009 - 3 T 178/09   

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Bestimmung des unpfändbaren Betrags des Einkommens eines Schuldners bleiben Töchter mit eigenem Einkommen als Unterhaltsberechtigte unberücksichtigt

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